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Neue Vergabeerleichterungen für Sicherheitsbehörden

Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 hat die Bundesregierung neue Verwaltungsvorschriften erlassen, die Beschaffungsverfahren für Sicherheitsbehörden des Bundes erheblich vereinfachen. Die bis Ende 2035 befristeten Regelungen sollen Beschaffungen im Bereich der inneren Sicherheit, der zivilen Verteidigung sowie des Katastrophenschutzes beschleunigen und Vergabestellen entlasten.

Neue Verwaltungsvorschriften ermöglichen ab dem 1. Juli 2026 Direktaufträge bis zu den EU-Schwellenwerten und flexiblere Verfahren bei Bauleistungen Foto: Simon / Pixabay
Neue Verwaltungsvorschriften ermöglichen ab dem 1. Juli 2026 Direktaufträge bis zu den EU-Schwellenwerten und flexiblere Verfahren bei Bauleistungen Foto: Simon / Pixabay

Die Kernregelungen im Überblick ab 01. Juli 2026

Die neuen Verwaltungsvorschriften weiten die bereits für die Bundeswehr etablierten Beschleunigungsmaßnahmen auf zivile Sicherheitsbehörden des Bundes aus.

  • Liefer- und Dienstleistungen: Einführung von Direktaufträgen bis zu den jeweils geltenden EU-Schwellenwerten ohne förmliches Vergabeverfahren
  • Bauleistungen: Freie Wahl zwischen öffentlicher Ausschreibung, beschränkter Ausschreibung (mit/ohne Teilnahmewettbewerb) und freihändiger Vergabe sowie Direktaufträge bis zu 1 Mio. Euro netto
  • Gültigkeit & Befristung: Die Regelungen traten am 1. Juli 2026 in Kraft und sind befristet bis zum 31. Dezember 2035

Betroffene Sicherheitsbehörden des Bundes

Die Erleichterungen gelten für Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge von Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben.

Dazu gehören unter anderem:

  • Bundeskriminalamt (BKA)
  • Bundespolizei
  • Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
  • Bundesnachrichtendienst (BND)
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
  • Zollverwaltung

Fortgeltung grundlegender Prinzipien

Wichtiger Hinweis: Trotz der erweiterten Handlungsspielräume und vereinfachten Verfahren bleiben die vergaberechtlichen Grundprinzipien uneingeschränkt bestehen. Die Vergabestellen sind weiterhin an die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Auch die Vorgaben zur Korruptionsprävention müssen strikt beachtet werden

Quelle: Auftragsberatungsstelle MV | B_I MEDIEN


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