BMWE vereinfacht öffentliche Beschaffung: Neue Regeln ab Juli 2026
Zeitgleich zum neuen Vergabebeschleunigungsgesetz treten ab dem 1. Juli 2026 neue Bundesvorschriften in Kraft, die öffentliche Aufträge spürbar unbürokratischer machen sollen. Im Fokus der Neuerungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) stehen vor allem Start-ups, Innovationen und die Sicherheitsbehörden.
Die öffentliche Beschaffung in Deutschland steht vor einer deutlichen Entbürokratisierung. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gab, werden die Hürden für bestimmte Vergaben gesenkt. Ziel der Reform ist es, den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Vergabestellen zu reduzieren und gleichzeitig kleineren, innovativen Unternehmen den Zugang zu staatlichen Aufträgen zu erleichtern.
Zwei neue Sonderregelungen zur Förderung von Start-ups
Um den Staat als Kunden für junge Unternehmen attraktiver zu machen und maßgeschneiderte Innovationen in die Verwaltung zu holen, führt das BMWE zwei Erleichterungen ein:
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Direktaufträge für junge Start-ups (bis 4 Jahre): Es wird eine im Koalitionsvertrag verankerte Sonderwertgrenze eingeführt. Für Start-ups, die sich in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung befinden, sind Direktaufträge nun bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zulässig.
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Bilaterale Verhandlungen für etabliertere Start-ups (bis 8 Jahre): Befindet sich ein Start-up in den ersten acht Jahren nach Gründung, wird eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur diesem einen Unternehmen ermöglicht. Die Vergabestellen können das Start-up also direkt ansprechen und verhandeln. Dies gilt für Liefer- und Dienstleistungen bis an die Grenze der EU-Schwellenwerte.
Einfache und bürokratiearme Vergabeverfahren als Regelfall
Die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gilt als das bürokratieärmste Verfahren, da der Auftraggeber lediglich drei Angebote einholen muss und anschließend frei verhandeln kann.
Die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb soll laut BMWE zur Norm werden. Künftig kann diese Verfahrensart bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro völlig voraussetzungslos von den Beschaffungsstellen genutzt werden.
Beschleunigte Beschaffung für Sicherheitsbehörden
Mit dem neuen Regelwerk ab Juli 2026 setzt das BMWE ein klares Zeichen für mehr Flexibilität im Vergaberecht. Durch die gezielte Entlastung bei Aufträgen an Start-ups und die Sonderregelungen für den Sicherheitssektor wird die öffentliche Beschaffung moderner und agiler. Für Bieterunternehmen – insbesondere Neugründungen – eröffnen sich dadurch ab der zweiten Jahreshälfte 2026 lukrative und vor allem leichter zugängliche Marktchancen im öffentlichen Sektor.
Angesichts der sicherheitspolitischen Lage überträgt der Bund die Entlastungen, die 2025 bereits für die Bundeswehr eingeführt wurden, nun inhaltsgleich auf zivile Sicherheitsbehörden. Dazu zählen unter anderem der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Technische Hilfswerk (THW).
Für sie gelten ab Juli 2026 erhöhte Direktauftragswertgrenzen:
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Bei Liefer- und Dienstleistungen dürfen Direktaufträge bis zum Erreichen des EU-Schwellenwerts vergeben werden.
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Für Bauleistungen greift eine neue, großzügige Direktauftragswertgrenze von 1.000.000 Euro.
Fazit: BMWE treibt Reformen voran
Mit diesem Maßnahmenpaket treibt das BMWE die Beschleunigung der öffentlichen Beschaffung weiter konsequent voran. Das Ministerium arbeitet parallel bereits an der nächsten Stufe: Ein Entwurf zur Reform der Unterschwellenvergabeordnung ist in Planung. Auch auf europäischer Ebene setzt sich das BMWE für ein einfaches und unbürokratisches EU-Vergaberechte ein. Dies betrifft vor allem die EU-Vergaberichtlinien.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium | B_I MEDIEN
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