Bundestag beschließt Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Januar 2026 einem Gesetz zur schnelleren Planung und Beschaffung für die Bundeswehr zugestimmt. Ziel ist es, Vergabe- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und den wachsenden Bedarf der Streitkräfte zügig zu decken.
Gesetz zur schnelleren Ausstattung der Streitkräfte
Das neue Gesetz soll dazu beitragen, die Planungs- und Beschaffungsprozesse der Bundeswehr zu beschleunigen und den erheblich gestiegenen Bedarf an Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen „schnellstmöglich“ zu decken. Zuletzt galt Kritik, dass komplexe Vergabeverfahren und langwierige Genehmigungen den zügigen Erwerb von Material, Infrastruktur und Ausrüstung behindern.
Weniger bürokratische Hürden und stärkere Sicherheitsinteressen
Nach Ansicht der Befürworter soll das Gesetz bürokratische Hürden verringern, gleichzeitig die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen bei Vergaben und Genehmigungen stärken und die Zusammenarbeit mit EU-Partnern erleichtern. Zudem sind Maßnahmen vorgesehen, um innovative Beschaffungsformen zu fördern und somit besser auf künftige sicherheitspolitische Herausforderungen reagieren zu können.
Parlamentarische Debatte und Kritik
Während in Parlament und Ausschüssen unterschiedliche Änderungsanträge diskutiert wurden, lehnte der Bundestag insbesondere einen Antrag der Grünen ab, der einen „ganzheitlichen Ansatz“ für die Beschleunigung von Beschaffungen über die Vergabeverfahren hinaus gefordert hatte.
Das Gesetz gilt als zentraler Schritt, um die Bundeswehr in Zeiten wachsender sicherheitspolitischer Anforderungen effizienter auszurüsten und verlässlicher zu versorgen.
Quelle: Bundestag |B_I MEDIEN
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