Nach der ersten Lesung zur Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Bundestag fordern 17 führende Wirtschaftsverbände ein vollständiges Aussetzen des nationalen Gesetzes. Sie sehen in den bisher geplanten Änderungen keine echte Entlastung für Unternehmen und mahnen stattdessen eine Anpassung an europäische Vorgaben an.
Kritik der Wirtschaftsverbände
Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur LkSG-Novelle im Deutschen Bundestag sind 17 Wirtschaftsverbände in einem gemeinsamen Schreiben an Bundestag und Bundesregierung deutlich geworden:
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Die bislang geplanten Änderungen, vor allem der Wegfall der Berichtspflicht und die Reduzierung von Sanktionen, würden Unternehmen keine spürbare Entlastung bringen.
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Die umfassenden Sorgfaltspflichten und umfangreichen Dokumentationsanforderungen blieben bestehen.
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Daher sei das Gesetz in dieser Form nicht zukunftsfähig und müsse völlig ausgesetzt werden.
Forderung nach EU-angepaßter Lösung
Die Verbände fordern zugleich, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen: Die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung („Omnibus I“) müssten zügig und praxisnah in Deutschland umgesetzt werden. Alternativ müsse zumindest der nationale Anwendungsbereich des LkSG an den der europäischen Richtlinie (CSDDD) angepasst werden, damit nur noch sehr große Unternehmen weiterhin Verpflichtungen unterlägen.
Wettbewerbsrechtliche und praktische Bedenken
Aus Sicht der Verbände drohten Wettbewerbsnachteile und rechtliche Unsicherheiten, wenn Deutschland an seinem eigenen, strikteren Regelwerk festhielte, während EU-weit andere Standards gelten. Die Anpassung an die EU-Regelung könne Bürokratie abbauen und Rechtssicherheit schaffen.
Quelle: Vergabeblog |B_I MEDIEN
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