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Niedersachsen will Tariflöhne stärken und Vergaben beschleunigen

Die niedersächsische Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) in den Landtag eingebracht. Ziel ist es, faire Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen ab 20.000 Euro Auftragswert verbindlich zu sichern, zugleich Vergabeverfahren zu vereinfachen und Wertgrenzen für Direktvergaben deutlich zu erhöhen. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Als Grundsatz wurde der Leitsatz "Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit" festgelegt. Niedersachsen soll dadurch zum "Land der Guten Arbeit" werden.
Als Grundsatz wurde der Leitsatz "Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit" festgelegt. Niedersachsen soll dadurch zum "Land der Guten Arbeit" werden.

Geplante Punkte des Gesetzentwurfs

  • Tariftreuepflicht ab 20.000 Euro: Nur Unternehmen, die Mindestarbeitsbedingungen einhalten, erhalten öffentliche Aufträge.

  • Verordnungsmodell für Mindestlöhne: Das zuständige Ministerium kann tarifliche Entgelte verbindlich festlegen.

  • Kontrollstelle Tariftreue: Stellt die Einhaltung der Vorgaben sicher und kann Unterlagen anfordern.

  • Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben: Direktaufträge sollen künftig bis 100.000 Euro möglich sein.Vergabeverfahren anzuheben, um Vergaben zu beschleunigen.

  • Erweiterte vereinfachte Vergaben:

  • Bauaufträge: vereinfachte Verfahren bis 1 Million Euro
  • Liefer- und Dienstleistungen: bis EU-Schwellenwert
  • Vereinfachte Nachweispflichten: Bürokratie wird reduziert, Vergaben beschleunigt.

Auswirkungen der geplanten Änderungen

  • Kommunen: Schnellere und einfachere Vergabeverfahren dank höherer Direktvergabeschwellen und vereinfachter Verfahren.

  • Unternehmen: Klare Vorgaben, mehr Transparenz bei öffentlichen Aufträgen.

  • Beschäftigte: Bessere Absicherung durch verbindliche Mindestarbeitsbedingungen und Tariflöhne.

Status des Gesetzentwurfes in Niedersachsen

Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung beschlossen und in den Landtag eingebracht. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und ein Inkrafttreten hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

Hintergrund der Reform in Niedersachsen

Das NTVergG gilt seit 2013 und verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei Aufträgen ab 20.000 Euro Mindestarbeitsbedingungen wie tarifliche Entgelte oder vergleichbare Löhne einzuhalten. Der neue Entwurf präzisiert diese Regeln, ergänzt Kontrollmechanismen und erhöht die Wertgrenzen für Direktvergaben.

FAQ: Häufige Fragen zum NTVergG (geplante Änderungen)

  1. Ab welchem Auftragswert gilt die Tariftreuepflicht?

Nach dem geplanten Entwurf gilt die Tariftreuepflicht weiterhin ab 20.000 Euro Nettoauftragswert für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.

  1. Welche Aufträge können direkt vergeben werden?

Geplant ist, dass Direktaufträge künftig bis 100.000 Euro, Bauaufträge bis 1 Million Euro und Liefer- und Dienstleistungen bis EU-Schwellenwert möglich sind.

  1. Wer kontrolliert die Einhaltung der Tariftreue?

Eine zentrale Kontrollstelle Tariftreue soll stichprobenartig die Vorgaben überwachen und Unterlagen anfordern können.

  1. Wann treten die Änderungen in Kraft?

Das Gesetz befindet sich derzeit im Landtag in Beratung. Ein konkretes Inkrafttreten hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei | B_I MEDIEN


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