Bundesrat stimmt Vergabebeschleunigungsgesetz zu: Schnellere Infrastrukturprojekte in Deutschland
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt. Ziel der Reform ist es, öffentliche Vergabeverfahren deutlich effizienter zu gestalten und Infrastrukturprojekte wie Straßen-, Brücken- und Bahnmodernisierungen schneller umzusetzen. Länder und Kommunen fordern zugleich weitere Erleichterungen für die Verkehrsinfrastruktur.
Der Bundestag hatte am 23. April 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet. In der Sitzug am 08. Mai 2026 hat der Bundesrat dem Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes sowie § 113 Satz 1 des GWB zugestimmt.
Tempo bei öffentlichen Vergaben
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ soll die Umsetzung öffentlicher Bau- und Infrastrukturmaßnahmen künftig schneller erfolgen. Die Reform zielt darauf ab, komplexe und oft langwierige Vergabeverfahren zu vereinfachen und Planungsprozesse zu beschleunigen.
Zum verabschiedeten Gesetz des Bundestages hat der Bundesrat außerdem folgende Entschließungen gefasst.
Bundesrat sieht Lücken bei Infrastrukturprojekten
Der Bundesrat begrüßt zwar die geplante Ausweitung der Ausnahmeregelungen vom sogenannten Losgrundsatz auf Teile der Verkehrsinfrastruktur, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Nach Auffassung der Länder sind wichtige Infrastrukturbereiche bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
Betroffen seien insbesondere Projekte im Verantwortungsbereich von Ländern und Kommunen sowie bestimmte Anlagen des Schienenverkehrs.
Forderung nach Erweiterung des § 97a GWB
In seiner Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Regelungen des neuen § 97a GWB zeitnah zu erweitern. Die vorgesehenen Ausnahmen sollen künftig auch für weitere Infrastrukturmaßnahmen gelten.
Straßeninfrastruktur von Ländern und Kommunen
Die Länder fordern, dass die Regelungen auch auf kommunale und landeseigene Straßenbauprojekte angewendet werden können. Dazu zählen insbesondere:
- Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen,
- Ersatzneubauten von Brücken,
- weitere kommunale Infrastrukturvorhaben.
Nach Ansicht des Bundesrates könnten dadurch dringend notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen schneller umgesetzt werden. Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, Personenbahnhöfe ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Regelungen aufzunehmen.
Quelle: Bundestag | B_I MEDIEN
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