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Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): Anwendung, Regeln und aktuelle Entwicklungen

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ist damit das zentrale Regelwerk für nationale Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich. Seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2017 gilt die UVgO in fast allen Bundesländern. Doch wann genau wird sie angewendet, wer muss sie beachten und welche Regeln gelten?

Die Unterschwellenvergabeordnung, auch UVgO abgekürzt, wird bei Vergaben von Liefer-und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte angewandt.
Die Unterschwellenvergabeordnung, auch UVgO abgekürzt, wird bei Vergaben von Liefer-und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte angewandt.

Was ist die UVgO?

Die UUnterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist eine Verfahrensordnung für öffentliche Auftraggeber. Sie legt fest, wie Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte durchzuführen sind.

  • Gilt für Liefer- und Dienstleistungen
  • Betrifft den Unterschwellenbereich

Sie ersetzt in den Bundesländern die VOL/A Abschnitt 1.

Für wen gilt die UVgO?

Die UVgO gilt für öffentliche Auftraggeber, insbesondere:

  • Behörden
  • Kommunen
  • öffentliche Einrichtungen

Voraussetzung: Die Anwendung ist durch Bund oder jeweiliges Bundesland verbindlich geregelt.

Was regelt die UVgO?

Die UVgO enthält detaillierte Vorgaben für den Ablauf eines Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich. Das Ziel ist ein transparentes, wirtschaftliches und faires Vergabeverfahren.

Dazu gehören:

  • Wahl der Verfahrensarten
  • Anforderungen an Bekanntmachung und Wettbewerb
  • Regeln zur Eignungsprüfung und Angebotswertung
  • Dokumentationspflichten

Die Unterschwellenvergabeordnung gibt als Verfahrensordnung nähere Bestimmungen zum Ablauf und zu den Regeln eines nationalen Vergabeverfahrens bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich. Sie wird angewandt, wenn der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der zu vergebenden Aufträge und Rahmenvereinbarungen die Schwellenwerte nicht überschreitet und somit nicht Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegen.

Die Vorschriften der UVgO sind als Verfahrensordnung zu bezeichnen, nicht als Rechtsordnung.

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UVgO: Anwendung unterhalb der EU-Schwellenwerte

Derzeit (Stand Mai 2026) liegt der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 €. Unterhalb dieses Auftragswerts muss bei Vergaben des Bundes die UVgO angewandt werden.

Wo gilt die UVgO?

Die Unterschwellenvergabeordnung gilt in fast allen Bundesländern. Seit der Veröffentlichung der UVgO im Bundesanzeiger 2017 wurde sie nach und nach in den Bundesländern eingeführt. Als am 02. September 2017 die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 55 BHO (Bundeshaushaltsverordnung) geändert wurde, ist die UVgO für den Bund verbindlich geworden. Bekanntgegeben wurde dies im Rundschreiben des BMF vom 01. September 2017. In den Bundesländern wird das Inkrafttreten durch die haushaltsrechtlichen Vorschriften geregelt.

UVgO in den einzelnen Bundesländern

Aktuelle Entwicklungen der UVgO (Stand Mai 2026)

Auf Länderebene

-Rheinland-Pfalz: neue Wertgrenzen seit 2025.

Welche Verfahrensarten können gemäß. UVgO angewandt werden?

In § 8 UVgO Abs. 1 werden die anwendbaren Verfahrensarten benannt:

Der Auftraggeber kann dabei zwischen der öffentlichen und beschränkten Ausschreibung wählen. Andere Verfahrensarten können nur dann zugelassen werden, wenn sie von der Unterschwellenvergabeordnung als Ausnahme angeordnet und zugelassen sind, z.B. wenn mit der öffentlichen Ausschreibung kein wirtschaftliches Ziel erreicht wurde. Als Rechtsgrundlage dafür gelten § 8 Abs. 3 UVgO (beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb) und § 8 Abs. 4 UVgO (Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb). Die Freihändige Vergabe wurde auch mit der Reform von der Verhandlungsvergabe abgelöst. Auftraggeber müssen daher auf die Verhandlungsvergabe zurückgreifen, sofern sie diese anwenden können.

Wissenswertes zur Vergabe mit der UVgO

Auch bei Vergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gelten die zentralen Grundsätze des Vergaberechts. Öffentliche Auftraggeber müssen Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich transparent, wettbewerblich und wirtschaftlich durchführen. Grundlage hierfür ist § 2 UVgO, der sich an den Vorgaben des § 97 GWB orientiert.

Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren

Bei Vergabeverfahren nach UVgO müssen alle Unternehmen grundsätzlich gleich behandelt werden. Außerdem sind öffentliche Auftraggeber zur Einhaltung der folgender Grundsätze angehalten:

  • Transparenz
  • Wirtschaftlichkeit
  • Verhältnismäßigkeit
  • Wettbewerbsförderung

Nachhaltigkeit und soziale Kriterien bei Vergaben

Die UVgO ermöglicht es Auftraggebern, neben dem Preis auch qualitative und nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Qualität und Innovation
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien
  • soziale Anforderungen

Diese Kriterien können bereits in der Leistungsbeschreibung, bei den Zuschlagskriterien oder in den Ausführungsbedingungen berücksichtigt werden.

Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU)

Ein wichtiger Bestandteil der UVgO ist die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Deshalb wird öffentlichen Auftraggebern empfohlen, Vergaben in [Fach](/vergabe-wissen/lexikon/fachlose- und Teillose aufzuteilen.

Die losweise Vergabe erleichtert KMU die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und stärkt den Wettbewerb.

Inklusive Vergabe nach § 118 GWB

Auch im Unterschwellenbereich können öffentliche Aufträge gezielt an Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Sozialunternehmen vergeben werden.

Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der Beschäftigten Menschen mit Behinderung oder benachteiligte Personen sind.

Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

Zusätzlich sind bei Vergaben nach UVgO die Vorgaben der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die UVgO einfach erklärt?

  • Die UVgO regelt nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Wann gilt die UVgO?

  • Bei Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte.

Ist die UVgO verpflichtend?

  • Ja, wenn Bund oder Bundesland ihre Anwendung vorschreiben.

Welche Verfahren gibt es?

  • Öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel dient lediglich zur Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung, noch können die Inhalte als Rechtsgrundlage genutzt werden. Die Richtigkeit der Angaben ist ohne Gewähr.

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Über den Autor


Jana Hanekamp

Jana Hanekamp

Content Creator & Managerin/ Social Media Managerin

Bereits während des Studiums der Kunstgeschichte und Philosophie war Jana Hanekamp im Bereich Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Bei B_I MEDIEN arbeitet sie als Content Creator und Managerin sowie als Social Media Managerin. Sie recherchiert, verfasst und überarbeitet die Inhalte des Vergabe-Wissen-Bereichs auf bi-medien.de.


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