Vergaberecht Sachsen: Kabinett gibt Anhörung frei
Das Kabinett in Sachsen hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben.
Am 27.02.2024 hat das Kabinett die Freigabe erteilt. Modernisierung und Aktualisierung des Vergaberechts, Schaffung eines Rechtsrahmens zur Förderung von fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb, verpflichtende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Energieeffizienz im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die wesentlichen Punkte, die der Gesetzentwurf beinhaltet.
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Dienstleistungen des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene sollen bspw. nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Mitarbeitenden nach einem repräsentativen Tarif zahlen oder einen Vergabemindestlohn einhalten.
Vergabestellen sollen verpflichtet werden Lebenszykluskosten und Energieeffizienz in die Leistungsbeschreibungen zu implementieren. Auch kann mithilfe der Leistungsbeschreibung darauf geachtet werden, das Waren beschafft werden, die unter Missachtung der ILO-Normen gewonnen oder hergestellt werden.
UVgO Sachsen
Vorgesehen ist außerdem die Anwendung der UVgO und VOB des Bundes.
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Termin vereinbarenNun wird der Gesetzentwurf für die Anhörung vorbereitet. Die Anhörung wird vermutlich im Zeitraum März und April stattfinden. Während der Anhörung können auch betroffene Institutionen, Verbände und Körperschaften Stellungnahme zum Gesetzentwurf beziehen.
“Im Anschluss an die Anhörung werden wir alle abgegebenen Stellungnahmen umfassend prüfen und ggf. in den Gesetzentwurf einarbeiten. Zudem werden wir die Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des Vergabetransformationspakets beachten”, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Minister Dulig
Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein Auftragswesen AKTUELL: Nr. 3 - März 2024 | B_I MEDIEN
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