UVgO NRW: Einführung für Kommunen
Mit dem neuen Runderlass über die Kommunalen Vergabegrundsätze wird in NRW zum 15.09.2018 nun auch für die Kommunen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft gesetzt.
![UVgO NRW: Die UVgO wird nun für Kommunen in NRW eintreten.](/static/1739ee85ce7caac77d596078f3fe5ace/c08c5/Wappenzeichen_NRW1_9413.jpg)
Nach der Veröffentlichung des Runderlasses über die neuen "Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW" (Kommunale Vergabegrundsätze) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (304-48.07.01/01-169/18) im Ministerialblatt (MBl. NRW.) vom 11.9.2018 wird zum 15.09.2018 nun auch für die nordrhein-westfälischen Kommunen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft gesetzt.
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Sicher im Umgang mit dem neuen Standard
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![Referent](/static/a1812bb6dedc82bdb3ea3cf3eaccabf4/43773/raif_goekbulut_56c2459bbc.jpg)
Raif Gökbulut, B_I eVergabe
Auftragswert bis 5.000 Euro: Direktauftrag möglich
Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 5 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag).
Auftragswert bis 25.000 Euro: Kommunikation mittels E-Mail
Wenn der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro (netto) nicht überschreitet oder eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Verhandlungsvergabe (ohne Teilnahmewettbewerb) durchgeführt wird und der Auftraggeber deshalb gemäß § 38 Abs. 4 UVgO nicht zur Akzeptanz oder Vorgabe elektronischer Teilnahmeanträge oder Angebote verpflichtet ist, können Vergabeverfahren mittels E-Mail abgewickelt werden. In diesen Fällen kommen § 7 Absatz 4, §§ 39 und 40 der Unterschwellenvergabeordnung und §§ 11a und 14 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A nicht zur Anwendung.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
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Hier geht es zum Runderlass über die Kommunalen Vergabegrundsätze NRW | B_I MEDIEN
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