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Hessen: Entscheidung für die UVgO

Hessen gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen noch nicht die Unterschwellenvergabeordnung angewandt wird. Das ändert sich durch das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz.

Während der 69. Plenarsitzung des Hessischen Landtags am 18. März 2021 wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen diskutiert. Zur Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts soll nun auch in Hessen die VOL/A von der UVgO abgelöst werden. Ziel der Novellierung des HVTG ist es, das Beschaffungswesen mit der Vereinfachung und Beschleunigung zu modernisieren. Ein besonderer Fokus soll außerdem auf der nachhaltigen Beschaffung in Hessen und der Tariftreue liegen.

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Der Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Mittelstand und Handwerk, Markus Hoffman, äußerte sich positiv zum Gesetzentwurf und betonte dabei die Verbesserungen in allen Bereichen:

„Die Novellierung des HVTG ist Ausdruck einer erneuten erfolgreichen Zusammenarbeit von Grün und Schwarz in Hessen: Alle Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag wurden zielgenau im neuen Gesetz festgeschrieben. Dazu gehört, dass die öffentliche Auftragsvergabe vereinfacht wurde und mit Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen nun deutlich mittelstandsfreundlicher ist. Nachhaltigkeit wird durch die stärkere Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien in den Fokus gerückt. Hier geht das Land in seiner Rolle als Auftraggeber vorbildhaft voran, indem unter anderem umweltbezogenen Aspekte bei der Vergabe grundsätzlich berücksichtigt werden sollen. Mit gleich mehreren neuen Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung der Tarif- und Mindestlohnpflicht oder der Bekämpfung von Schwarzarbeit, stärkt das HVTG den gesamten Vergabeprozess. Dazu wird im Sozialministerium eine neue Stelle mit direkter Ansprechpartner*in geschaffen und die Vergabekompetenzstellen bei den Regierungspräsidien, bei Hessen Mobil und der Oberfinanzdirektion erhalten mehr Befugnisse und die Zusammenarbeit zwischen Sozialkassen und den Unternehmen wird intensiviert.“

Update: Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) tritt zum 01. September 2021 in Kraft. Der Vergabeerlass wird an das novellierte HVTG angepasst. Dabei wird die VOL/A durch die Unterschwellenvergabeordnung abgelöst und der Teilnahmewettbewerb ersetzt das Interessensbekundungsverfahren. Außerdem gelten ab September neue Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer-und Dienstleistungen in Hessen, die in dieser Übersicht der Auftragsberatungsstelle Hessen aufgeführt wird. Den gemeinsamen Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen können Sie hier nachlesen.

Quelle: Hessischer Landtag, Auftragsberatungsstelle Hessen | B_I MEDIEN

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