Was ist ein Vergabeverfahren? Vergabeverfahren einfach erklärt
In diesem Blogpost widmen wir uns dem Thema „Vergabeverfahren“. Was versteht man unter dem Begriff "Vergabeverfahren", wann und warum muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden und welche Arten von Vergabeverfahren gibt es eigentlich? In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen.
Was ist ein Vergabeverfahren? Vergabeverfahren Definition
Mit dem Begriff Vergabeverfahren wird der gesamte Ablauf des Verfahrens beschrieben. Vergabeverfahren regeln den Ablauf und geben die Struktur vor, wie öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden müssen. Die öffentliche Auftragsvergabe für Bauleistungen, Lieferleistungen oder Dienstleistungen erfolgt nach bestimmten Regelungen und muss über ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden.
➨ Den gesamten Ablauf inklusive Vorbereitung, Durchführung und Abschluss haben wir im Blogbeitrag "Ablauf eines Vergabeverfahrens" zusammengefasst.
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Warum muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden?
Öffentliche Auftraggeber können im Gegensatz zu privaten Auftraggebern nicht entscheiden, welches Unternehmen einen Auftrag erhalten soll.
➨ In unserem Blogpost "Öffentliche und private Auftraggeber" gehen wir näher auf den Unterschied zwischen den beiden Auftraggebern ein.
Da öffentliche Auftraggeber öffentliche Gelder zur Beschaffung von Leistungen verwenden, muss damit wirtschaftlich umgehen. Unternehmen müssen dazu einen diskriminierungsfreien und fairen Zugang erhalten. Deshalb gelten für jedes Vergabeverfahren die Grundsätze des Vergaberechts: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit. So soll Korruption beim Einsatz von öffentlichen Geldern vorgebeugt und bekämpft werden. Die Auftraggeber sind deshalb dazu verpflichtet sich an die vorgegebenen Regeln des Vergaberechts zu halten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der Auftraggeber einen Auftrag direkt, also per Direktvergabe, an ein Unternehmen vergeben darf. Diese Ausnahme richtet sich nach der Höhe des Auftragswertes. Überschreitet dieser die Grenze für eine potenzielle Direktvergabe, muss ein formelles Vergabeverfahren stattfinden.
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Wann muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden?
Wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Leistung einkaufen möchte und der geschätzte Auftragswert die Grenze für die Vergabe per Direktauftrag überschreitet, muss ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Aber nicht nur öffentliche Auftraggeber müssen sich an das Vergaberecht halten, auch Sektorenauftraggeber, dazu gehören Trinkwasser- und Energieversorger und Verkehrsunternehmen, die sich an das Vergaberecht halten müssen und somit Vergabeverfahren durchführen müssen.
Welche Vergabeverfahren gibt es?
Dabei können die öffentlichen Auftraggeber zwischen unterschiedlichen Verfahrensarten wählen. Je nachdem, welche Leistung beschafft werden soll und ob sich der geschätzte Auftragswert im Ober- oder Unterschwellenbereich liegt, haben Auftraggeber daher durchaus die Möglichkeit zwischen der Art des Vergabeverfahrens zu wählen. Im Unterschwellenbereich wird das Vergabeverfahren durch die UVgO geregelt, außer in den Bundesländern, in denen die VOL/A noch gilt. Im Oberschwellenbereich, müssen sich Auftraggeber an das GWB halten.
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Übersicht Vergabeverfahren
Auftraggeber können zwischen folgenden Vergabearten wählen.
Im Unterschwellenbereich können öffentliche Auftraggeber zwischen folgenden Verfahrensarten wählen:
Im Oberschwellenbereich können öffentliche Auftraggeber zwischen folgenden Verfahrensarten wählen:
Wir haben die einzelnen Verfahrensarten auf nationaler Ebene im Blogpost „Nationale Vergabeverfahren“ zusammengefasst. Im Blogpost „Europaweite Vergabeverfahren“ finden Sie eine Übersicht und Erläuterungen zu den Verfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient lediglich zur Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung, noch können die Inhalte als Rechtsgrundlage genutzt werden. Die Richtigkeit der Angaben ist ohne Gewähr.Über den Autor
Jana Hanekamp
Content Creator & Managerin/ Social Media Managerin
Bereits während des Studiums der Kunstgeschichte und Philosophie war Jana Hanekamp im Bereich Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig.
Bei B_I MEDIEN arbeitet sie als Content Creator und Managerin sowie als Social Media Managerin. Sie recherchiert, verfasst und überarbeitet die Inhalte des Vergabe-Wissen-Bereichs auf bi-medien.de.
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