Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

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Die Unterschwellenvergabeordnung enthält die Bestimmungen für Vergabeverfahren, die nicht den Regelungen des 4. Teils des GWBs unterliegen. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt bereits in vielen Bundesländern die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009. Die UVgO orientiert sich an der VgV. Langfristig soll die UVgO in allen Bundesländern angewandt werden. Auf dieser Themenseite finden Sie alle Neuigkeiten zur Unterschwellenvergabeordnung.

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