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Bund beschließt Bürokratieentlastung bei öffentlicher Vergabe

Das Bundeskabinett hat die Vereinfachung der öffentlichen Vergabe Mitte Dezember beschlossen. Vor allem im Unterschwellenbereich bedeutet dies eine deutliche Entlastung bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen.

Das Bundeskabinett hat neue Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen.
Das Bundeskabinett hat neue Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen.

Wertgrenzen für Direktaufträge angehoben

Das Bundeskabinett hat neue Regeln für Vergabestellen des Bundes zur Vereinfachung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Die sogenannten „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt wurden, erhöhen die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes bei Liefer- und Dienstleistungen von bislang 1.000 Euro auf 15.000 Euro.

Bis zu dieser Summe sind keine aufwändigen Vergabeverfahren mehr erforderlich, wenn die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden. Die Änderungen gelten auch für Zuwendungsempfänger. Auf den Wert 15.000 hatte man sich im Vorfeld bei der Ressortabstimmung zum Vergabetransformationsgesetz geeignet.

Durch diese Erleichterung wird die Vergabe im Unterschwellenbereich deutlich beschleunigt und effizienter gestaltet. Mit der Maßnahme rechnet die Bundesregierung mit einer jährlichen Entlastung von mehr als 300 Millionen Euro für Verwaltung und Wirtschaft.

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Übergangsregelung für auslaufende Sondermaßnahmen

Die Neuregelung wurde beschlossen, da Ende des Jahres Sonderregelungen auslaufen, die während der Krise für bestimmte Bereiche galten, etwa für das Bundesministerium der Verteidigung oder das Technische Hilfswerk. Mit der Erhöhung der Wertgrenze wird Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, bis eine dauerhafte Regelung durch die Überarbeitung der sogenannten Unterschwellenvergabeordnung in Kraft tritt. Diese regelt Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte von 221.000 Euro.

Verlängerung von Erleichterungen im Baubereich

Im Baubereich werden die krisenbedingt erhöhten Wertgrenzen von 5.000 bis 8.000 Euro um ein weiteres Jahr verlängert. Eine generelle Anhebung der Direktauftragswertgrenzen für Bauleistungen auf 15.000 Euro wird derzeit im „Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss“ beraten, der eine Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Verbänden ermöglicht.

Entlastungen als Reaktion

Die Bundesregierung reagiert mit diesen Maßnahmen auf vielfache Forderungen aus den Ressorts nach einer temporären Entlastung der Vergabeprozesse. Ziel ist es, schnelle und pragmatische Lösungen zu schaffen, die sowohl den öffentlichen Auftraggebern als auch der Wirtschaft zugutekommen.

Quelle: BMWK | B_I MEDIEN


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