Bundeskabinett beschließt Reform des Vergaberechts
Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Vorgelegt wurde dieser vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Transformation des Vergaberechts beschlossen, der auf einer umfassenden Konsultation mit über 450 Stellungnahmen basiert. Die Stellungnahmen wurden 2024 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation gesammelt. Die Reform zielt darauf ab, die Vergabeverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und eine nachhaltigere Beschaffung zu fördern.
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Termin vereinbarenWichtige Maßnahmen des vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts
- Bürokratieabbau: Reduzierte Nachweispflichten für Unternehmen und digitalisierte Nachprüfungsverfahren.
- Förderung der Wirtschaft: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups sollen leichter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können.
- Nachhaltigkeit: Umwelt- und soziale Kriterien werden zum Standard in Vergabeverfahren, wobei Auftraggeber flexibel entscheiden können, wie diese umgesetzt werden.
- Beschleunigung: Gesamtvergaben für dringend benötigte Projekte in Infrastruktur, Verteidigung und Transformation werden erleichtert.
Der Gesetzentwurf gilt als erster und wichtigste Baustein des Vergabetransformationspakets. Ziel ist die Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, um öffentliche Investitionen schneller umzusetzen. Besonders hinsichtlich von Infrastruktur- und Transformationsprojekten.
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Mit einem jährlichen Vergabevolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich soll das neue Vergaberecht die deutsche Wirtschaft stärken, Innovationen fördern und die Entwicklung nachhaltiger Leitmärkte wie grünen Stahl und Zement vorantreiben. Gleichzeitig sollen öffentliche Investitionen effizienter gestaltet werden, um wichtige staatliche Aufgaben schneller zu realisieren.
Außerdem ist auch eine Neufassung der Unterschwellenvergabevergabeordnung vorgesehen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | B_I MEDIEN
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