Hamburg: UVgO tritt am 1.Oktober in Kraft
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes wurde am 28. Juli 2017 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBL) verkündet und tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Es sieht u.a. die Verpflichtung zur Anwendung der UVgO vor.
Am 28. Juli 2017 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBL) verkündet.
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Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Hamburg vor (Verweis auf UVgO: s.S.223).
Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Hier geht es zum HmbGVBL Nr. 23 vom 28. Juli 2017
Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes: UVgO kommt Hamburger Bürgerschaft: Änderung Landesvergabegesetz beschlossen
(Quelle:Bürgerschaft HH) | B_I MEDIEN
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