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Hamburg: UVgO tritt am 1.Oktober in Kraft

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes wurde am 28. Juli 2017 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBL) verkündet und tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Es sieht u.a. die Verpflichtung zur Anwendung der UVgO vor.

Hamburg: UVgO tritt am 1.Oktober in Kraft
Hamburg: UVgO tritt am 1.Oktober in Kraft

Am 28. Juli 2017 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBL) verkündet.

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Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Hamburg vor (Verweis auf UVgO: s.S.223).

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Hier geht es zum HmbGVBL Nr. 23 vom 28. Juli 2017

Mehr zum Thema:

Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes: UVgO kommt Hamburger Bürgerschaft: Änderung Landesvergabegesetz beschlossen

(Quelle:Bürgerschaft HH) | B_I MEDIEN

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