Bayern: Anwendung der UVgO ab 1.1.2018
Staatliche Auftraggeber in Bayern haben zum 01. Januar 2018 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde am 30.11.2017 veröffentlicht.
Die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA), mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgo) für staatliche Auftraggeber in Bayern eingeführt wird, wurde am 30. November 2017 im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 veröffentlicht.
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Die staatlichen Auftraggeber für Vergaben in Bayern haben damit zum 01. Januar 2018 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden.
Die bis dahin geltende VOL/A (1. Abschnitt) wird durch die UVgO ersetzt.
Hier geht es zur Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
Weitere Informationen zum Thema:
Vergabe nach VOL/A oder UVgO - wie geht es weiter?
Upgrade: UVgO im B_I eVergabe-System umgesetzt
(Quelle: ABZ Bayern) | B_I MEDIEN
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