Niedersächsischer Landtag: Modernisierung des Vergaberechts beschlossen
Der Niedersächsische Landtag hat am 19.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Das von der niedersächsischen Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wurde am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet.
Was ist neu?
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 finden in Niedersachsen die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) Anwendung. Somit gilt VOB 2019.
Mit der Gesetzesänderung wird der Eingangsschwellenwert des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20.000 Euro erhöht.
Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
Durch Einführung einer Informations- und Wartepflicht soll es möglich werden, bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Unterschwellenbereich effektiver in Anspruch zu nehmen.
Das Gesetz sieht eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Somit gelten für diese Verfahren die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird.
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Dazu siehe auch:
Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg
Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) im Wirtschaftsausschuss
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung) | B_I MEDIEN
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