Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Niedersächsischer Landtag: Modernisierung des Vergaberechts beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat am 19.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Quelle: Landtag Niedersachsen
Quelle: Landtag Niedersachsen

Das von der niedersächsischen Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wurde am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet.

Ablauf eines VergabeverfahrensDokumentation im Vergabeverfahren
BieterfragenRüge

Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

4

Lektionen direkt in Ihr Postfach

1

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Was ist neu?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 finden in Niedersachsen die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) Anwendung. Somit gilt VOB 2019.

Mit der Gesetzesänderung wird der Eingangsschwellenwert des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20.000 Euro erhöht.

Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.

Durch Einführung einer Informations- und Wartepflicht soll es möglich werden, bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Unterschwellenbereich effektiver in Anspruch zu nehmen.

Das Gesetz sieht eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Somit gelten für diese Verfahren die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Hier geht es zum Vergabegesetz, Stand 01.01.2020

Dazu siehe auch:
Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg
Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) im Wirtschaftsausschuss

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung) | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper