Niedersächsischer Landtag: Modernisierung des Vergaberechts beschlossen
Der Niedersächsische Landtag hat am 19.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Das von der niedersächsischen Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wurde am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Was ist neu?
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 finden in Niedersachsen die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) Anwendung. Somit gilt VOB 2019.
Mit der Gesetzesänderung wird der Eingangsschwellenwert des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20.000 Euro erhöht.
Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
Durch Einführung einer Informations- und Wartepflicht soll es möglich werden, bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Unterschwellenbereich effektiver in Anspruch zu nehmen.
Das Gesetz sieht eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Somit gelten für diese Verfahren die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.
Termin vereinbarenHier geht es zum Vergabegesetz, Stand 01.01.2020
Dazu siehe auch:
Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg
Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) im Wirtschaftsausschuss
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung) | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.