Eigenerklärung
Mit einer Eigenerklärung beweisen Bewerber ihre Eignung für einen öffentlichen Auftrag, da öffentliche Auftraggeber nur an geeignete Auftragnehmer öffentliche Aufträge vergeben werden dürfen.

- Der Grundsatz: Um ihre Eignung für einen ausgeschriebenen Auftrag zu belegen, müssen Bewerber bzw. Bieter mit ihrem Teilnahmeantrag oder ihrem Angebot die vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise vorlegen
- Eine Eigenerklärung ist eine verbindliche, formelle Erklärung eines Bieters oder Bewerbers in einem öffentlichen Vergabeverfahren, mit der das Vorliegen der geforderten Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) sowie das Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen vorläufig bestätigt wird.
- Die Optionen: Unternehmen können für den Nachweis formlose Eigenerklärungen (sofern zugelassen), die vom Auftraggeber konkret geforderten Formulare (wie das bekannte Formblatt 124 im Baubereich) oder das Standardformular für die Einheitliche Elektronische Eigenerklärung (EEE) nutzen
- Eine Eigenerklärung gilt im ersten Schritt als vorläufiger Beleg: Meist wird erst vor dem endgültigen Zuschlag nach den tatsächlichen Fremdnachweisen und Bescheinigungen gefragt.
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