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Schleswig-Holstein: Neue Vergabeverordnung (SHVgVO)

Am 08. Dezember 2023 trat in Schleswig-Holstein die neue SHVgVO in Kraft. Sie umfasst einige Klarstellungen und eine Erhöhung von Wertgrenzen.

Am 21.November 2023 wurde die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) beschlossen.
Am 21.November 2023 wurde die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) beschlossen.

Die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 am 07.12.2023 bekanntgegeben.

Anstehend

Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung

Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung


Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.

• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission

20.11.2024, 10:00 Uhr
Expertenwissen
Sicher in der Vergabepraxis
Referent

Jana Urbank, B_I MEDIEN

Die Verordnung enthält begriffliche Klarstellungen und eine Erhöhung von Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/ Verhandlungsvergaben. Außerdem hebt sie die Schutzsuchenden-Vergabeverordnung vom 23. März 2022 auf.

Die neuen Wertgrenzen für öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein

Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:

Für Bauleistungen gilt:

  • Direktauftrag bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro
  • Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 1.000.000 Euro

Ab dem 01.01.2025 ist die Anwendung eines elektronischen Vergabeverfahrens ab einem Auftragswert von 150.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und ab einem Auftragswert von 1.000.000 Euro bei Bauleistungen Pflicht. Schriftliche Angebote sind dennoch weiterhin zugelassen.

Den vollständigen Text mit der Landesverordnung finden Sie hier.

Die SHVgVO trat 01.04.2019 in Kraft.

Quelle: Auftragsberatungsstelle SH | B_I MEDIEN_


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