Rheinland-Pfalz: Neue Wertgrenzen
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland Pfalz hat am 31. Dezember 2024 ein Rundschreiben zum öffentlichen Auftragswesen veröffentlicht. In diesem Rundschreiben geht es um die Entbürokratisierung des Haushaltsvergaberecht und die Erhöhung der Wertgrenzen.
Seit dem 01. Januar 2025 gelten neue Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz. Damit sollen die Vergabeverfahren schneller und unbĂĽrokratischer abgewickelt werden.
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben können nun ohne nähere Begründung zugelassen werden, wenn ein bestimmter Auftragswert nicht überschritten wird. Zu beachten ist, dass die Wertgrenzen für Auftragswerte ohne Umsatzsteuer gelten.
Die neuen Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz seit 01.01.2025
Bauleistungen nach VOB/A:
- für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 250.000 Euro unabhängig vom Gewerk
- für Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergabe: 100.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 100.000 Euro
- Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe: 100.000 Euro
Zusätzlich gilt für Bauleistungen im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb eine Wertgrenze von 1,0 Mio. Euro.
Zu beachten sind weiterhin die Grundsätze der Vergabe. Deshalb sollen bei Inanspruchnahme der Wertgrenzen bei einer Beschränkten Ausschreibung und Freihändiger Vergabe mehrere grundsätzlich (mindestens) drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Auch soll bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zwischen Unternehmen gewechselt werden. Eine Beschränkung auf in der Region oder am Ort ansässige Unternehmen soll es dafür nicht geben. Den Zuschlag soll das wirtschaftlichste Angebot erhalten. Zudem sind Auftraggeber aufgefordert Wechselgebote zu dokumentieren.
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Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist ein Direktauftrag für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen möglich.
Die neuen Wertgrenzen sind nicht begrenzt und gelten solange bis eine Neufassung oder Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen in Kraft tritt.
Quelle: Ministerium fĂĽr Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz | B_I MEDIEN
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