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EU-Schwellenwerte bei Vergabeverfahren

Ob eine Beschaffung nach flexibleren nationalen Regeln oder nach strengem europäischen Vergaberecht erfolgen muss, hängt von einer einzigen Zahl ab: dem geschätzten Auftragswert. Sobald dieser die sogenannten EU-Schwellenwerte erreicht, wird aus einer nationalen Vergabe zwingend eine europaweite Ausschreibung. Doch wo genau liegen diese Grenzen aktuell und welche Fallstricke lauern bei der Wertschätzung? In diesem Beitrag erfahren Vergabestellen und interessierte Bieter alles Wichtige über die EU-Schwellenwerte, die seit dem 1. Januar 2026 gelten, und die entscheidenden gesetzlichen Grundlagen, die Sie zwingend kennen müssen.

Schwellenwerte bilden die Grundlage für die Einteilung in den sogenannten Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich. Sie werden alle zwei Jahre von EU-Kommission angepasst.
Schwellenwerte bilden die Grundlage für die Einteilung in den sogenannten Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich. Sie werden alle zwei Jahre von EU-Kommission angepasst.

„Von der Höhe des geschätzten Auftragswertes hängt es ab, ob der Auftraggeber eine Ausschreibung als EU-Verfahren oder als nationales Vergabeverfahren durchführen muss.”

- Melanie Würtz, Autorin für Vergaberecht, über den Zusammenhang zwischen Schwellenwert und Vergabeart

Was sind EU-Schwellenwerte und warum sind sie wichtig?

Die EU-Schwellenwerte sind im Vergaberecht die finanzielle Trennlinie zwischen der nationalen Vergabe (Unterschwellenbereich) und der europaweiten Vergabe (Oberschwellenbereich).

Ihr Hauptzweck ist die Förderung des europäischen Binnenmarktes. Bei kleineren Aufträgen wäre der bürokratische Aufwand einer europaweiten Ausschreibung unverhältnismäßig hoch. Geht es jedoch um Millionen-Budgets beim Bau oder große Dienstleistungsverträge, soll jedes Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Chance haben, ein Angebot abzugeben.

Tabelle: Die aktuellen EU-Schwellenwerte (gültig für 2026 & 2027)

Die Europäische Kommission überprüft die Schwellenwerte alle zwei Jahre. Zum 1. Januar 2026 wurden die Werte im Vergleich zur Vorperiode leicht gesenkt. Es gilt stets der Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer).

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Art des Auftrags / AuftraggeberAktueller Schwellenwert 2026Alter Wert (2024/2025)
Bauaufträge & Konzessionen5.404.000 €5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungen (Kommunen & sonstige öff. Auftraggeber)216.000 €221.000 €
Liefer- und Dienstleistungen (obere/oberste Bundesbehörden)140.000 €143.000 €
Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber & Verteidigung)432.000 €443.000 €
Soziale & besondere Dienstleistungen (§ 130 GWB)750.000 €750.000 € (unverändert)

➨ Wird der jeweilige Schwellenwert erreicht oder überschritten, muss die Bekanntmachung zwingend europaweit über das Portal TED (Tenders Electronic Daily) mittels eForms erfolgen.

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➨ Mehr zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2026

Die wichtigsten Paragrafen: Wo sind die Schwellenwerte geregelt?

§ 106 GWB – Geltungsbereich des Oberschwellenrechts Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt in § 106 Abs. 1, dass das europäisch geprägte Vergaberecht (Teil 4 des GWB) nur für Aufträge gilt, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Durch die dynamische Verweisung in § 106 Abs. 2 GWB verweist das Gesetz direkt auf die jeweils aktuellen Richtlinien der Europäischen Union. Dadurch gelten die von der EU-Kommission neu festgesetzten Werte ohne gesonderte nationale Gesetzgebung unmittelbar auch im deutschen Recht.

§ 3 VgV – Vorgaben zur Auftragswertschätzung Die Methode zur Ermittlung des geschätzten Auftragswerts ist in § 3 VgV normiert. Der geschätzte Wert muss ohne Umsatzsteuer und unter Berücksichtigung aller Optionen und Vertragsverlängerungen berechnet werden.

  • Umgehungsverbot (§ 3 Abs. 2 VgV): Ein Beschaffungsvorhaben darf nicht mit der Absicht aufgeteilt oder gestückelt werden, die Anwendung der europarechtlichen Vorschriften zu umgehen.

  • Zeitpunkt der Schätzung (§ 3 Abs. 1 VgV): Maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Bekanntmachung abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird.

Abgrenzung der Regelwerke (VgV, VOB/A, UVgO) Die Überschreitung des Schwellenwerts entscheidet über das anzuwendende Regelwerk:

  • Oberhalb der Schwellenwerte: Für Liefer- und Dienstleistungen ist die Vergabeverordnung (VgV) anzuwenden. Für Bauleistungen gelten die Bestimmungen des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU).

  • Unterhalb der Schwellenwerte: Liegt der geschätzte Wert unter den Grenzwerten, findet das nationale Haushalts- und Vergaberichtlinienrecht Anwendung. Für Liefer- und Dienstleistungen ist dies in den meisten Bundesländern die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), für Bauleistungen der Abschnitt 1 der VOB/A.

Wie wird der Auftragswert richtig berechnet?

  • Nettobetrachtung: Der Wert wird stets ohne Umsatzsteuer (netto) geschätzt.

  • Vorausschauende Schätzung: Es muss der voraussichtliche Gesamtwert der beschafften Leistung kalkuliert werden.

  • Inklusive aller Optionen: Etwaige Verlängerungsoptionen, Prämien oder vertraglich vorgesehene Vertragsänderungen müssen in vollem Umfang in den geschätzten Wert eingerechnet werden. Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit wird in der Regel der 48-fache Monatswert angesetzt.

Bei Aufteilung in Lose

  • Alle Lose werden zusammengerechnet Bei Lieferaufträgen:
  • nur gleichartige Lieferungen bei Lieferaufträgen

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist gem. Vergaberecht der Tag, an dem die Bekanntmachung zur Vergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird. Überschreitet der geschätzte Auftragswert den derzeitig festgelegten Schwellenwert, muss die Vergabe europaweit ausgeschrieben werden.

Oberschwellenbereich vs. Unterschwellenbereich: Kurz zusammengefasst

Oberhalb der Schwellenwerte

  • europaweite Ausschreibung verpflichtend

Unterhalb der Schwellenwerte

  • nationale Vergabe ausreichend

Die Unterscheidung zwischen Ober- und Unterschwellenbereich hat erhebliche Auswirkungen auf:

  • Verfahrensarten
  • Transparenzpflichten
  • Veröffentlichung
  • Rechtsschutz

Häufig unterscheiden sich die Regelungen des Vergaberechts zwischen den beiden Segmenten für öffentliche Aufträge, zum Beispiel bei den Pflichten zur freien Bereitstellung von Vergabeunterlagen.

Schwellenwerte und Rechtsschutz im Vergabeverfahren

Die Schwellenwerte entscheiden auch darüber, wo ein Bieter Rechtsschutz finden kann:

  • Primärrechtsschutz im Oberschwellenbereich: Nur bei europaweiten Ausschreibungen haben Bieter Zugang zu einem echten Primärrechtsschutz. Das bedeutet: Sie können noch vor dem Zuschlag ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (gemäß § 155 ff. GWB) einleiten und die Vergabe stoppen lassen, wenn Vergabefehler vorliegen (z. B. durch eine Rüge nach § 160 GWB).

  • Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Hier gibt es keinen Zugang zu den Vergabekammer (mit Ausnahme weniger landesspezifischer Regelungen). Bieter sind in der Regel auf den Weg vor die ordentlichen Zivilgerichte angewiesen. Hier lässt sich ein drohender Zuschlag oft nur schwer per einstweiliger Verfügung stoppen; im Nachhinein bleibt meist nur der Anspruch auf Schadensersatz (Sekundärrechtsschutz).

Kurz zusammengefasst: Rechtsschutz im Vergabeverfahren

Oberhalb der Schwellenwerte:

  • Nachprüfung durch die Vergabekammer
  • Voraussetzung: Zuschlag noch nicht erteilt

Unterhalb der Schwellenwerte:

  • Rechtsschutz über die Zivilgerichte

➨ Welche Verfahrensarten Oberschwellenbereich und im Unterschellenbereich angewandt werden, erfahren Sie in unseren Blogposts zu europweiten Vergabeverfahren und nationalen Vergabeverfahren.

Häufige Fragen (FAQ) zu den EU-Schwellenwerten

Wann ist eine europaweite Ausschreibung Pflicht?

  • Sobald der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert überschreitet.

Wie oft werden die EU-Schwellenwerte angepasst?

  • Die Schwellenwerte werden in der Regel alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und neu festgelegt, um Währungsschwankungen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen (nächste Anpassung: 1. Januar 2028).

Gelten die Schwellenwerte brutto oder netto?

  • Alle EU-Schwellenwerte beziehen sich immer auf den geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer (netto).

Werden Lose (Teilaufträge) einzeln betrachtet?

  • Nein. Bei einem Bau- oder Beschaffungsprojekt, das in mehrere Lose aufgeteilt wird, muss der geschätzte Wert aller Lose addiert werden (Additionsgebot). Überschreitet die Summe den Schwellenwert, müssen grundsätzlich alle Lose europaweit ausgeschrieben werden (Ausnahme: das sogenannte "Kontingentlos" nach § 3 Abs. 9 VgV).

Warum sind Schwellenwerte wichtig?

  • Sie bestimmen Verfahren, Transparenz und Rechtsschutz.

Fazit

Die EU-Schwellenwerte im Vergaberecht sind zentral für die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens. Eine korrekte Schätzung des Auftragswerts entscheidet darüber, ob nationale oder europaweite Regeln gelten.

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Über den Autor


Jana Hanekamp

Jana Hanekamp

Content Creator & Managerin/ Social Media Managerin

Bereits während des Studiums der Kunstgeschichte und Philosophie war Jana Hanekamp im Bereich Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Bei B_I MEDIEN arbeitet sie als Content Creator und Managerin sowie als Social Media Managerin. Sie recherchiert, verfasst und überarbeitet die Inhalte des Vergabe-Wissen-Bereichs auf bi-medien.de.


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