EU-Schwellenwerte bei Vergabeverfahren
Ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, bestimmen die Schwellenwerte. Aus ihnen ergeben sich die zwei Kategorien Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst.
„Von der Höhe des geschätzten Auftragswertes hängt es ab, ob der Auftraggeber eine Ausschreibung als EU-Verfahren oder als nationales Vergabeverfahren durchführen muss.”
- Melanie Würtz, Autorin für Vergaberecht, über den Zusammenhang zwischen Schwellenwert und Vergabeart
Was sind Schwellenwerte im Vergaberecht?
Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Wenn die Ausschreibung in verschiedene Lose unterteilt ist, sind die Lose zusammenzurechnen, bei Lieferaufträgen nur die gleichartigen Lieferungen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist gem. Vergaberecht der Tag, an dem die Bekanntmachung zur Vergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird. Überschreitet der geschätzte Auftragswert den derzeitig festgelegten Schwellenwert, muss die Vergabe europaweit ausgeschrieben werden.
EU-Schwellenwerte 2024/25
- Bauaufträge: 5.538 000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 143.000 Euro
EU-Schwellenwerte 2022/23
Die EU-Schwellenwerte werden in der Regel alle zwei Jahre geändert und per EU-Verordnung festgeLegt. Je nach Typ der Vergabe gilt dabei ein anderer Schwellenwert. Seit 01.01.2022 müssen öffentliche Auftraggeber die folgenden Schwellenwerte beachten:
Schwellenwerte Vergabe 2023
- Bauaufträge: 5.382.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren: 431.000Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro
➨ Mehr zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2022
Oberhalb dieser Werte muss eine Ausschreibung europaweit erfolgen, darunter wird ein Auftrag national ausgeschrieben. Die beiden Segmente oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte werden auch als Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich bezeichnet. Häufig unterscheiden sich die Regelungen des Vergaberechts zwischen den beiden Segmenten für öffentliche Aufträge, zum Beispiel bei den Pflichten zur freien Bereitstellung von Vergabeunterlagen.
Schwellenwerte und Rechtsschutz
Die Schwellenwerte entscheiden auch darüber, wo ein Bieter Rechtsschutz finden kann:
- Bei europaweiten Vergabeverfahren haben Bieter einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens stellen.
- Bei nationalen Verfahren, also unterhalb der Schwellenwerte, muss der Bieter grundsätzlich Rechtsschutz vor den Zivilgerichten suchen.
➨ Welche Verfahrensarten Oberschwellenbereich und im Unterschellenbereich angewandt werden, erfahren Sie in unseren Blogposts zu europweiten Vergabeverfahren und nationalen Vergabeverfahren.
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