Einführung der UVgO in Berlin
In Berlin sind die Änderungen der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) in Kraft getreten. Auf der Grundlage der AV § 55 LHO wird die UVgO ab 1.4.2020 verbindlich eingeführt.
Für Ausschreibungen in Berlin wird auf der Grundlage der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) zum 1. April 2020 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verbindlich eingeführt.
Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung
Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung
Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.
• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Die UVgO wurde am 7. Februar 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen
Mit Rundschreiben vom 14.02.2020 hat die Senatsverwaltung für Finanzen das Inkrafttreten der novellierten Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) bekannt gegeben. Nach den überarbeiteten Änderungsvorschriften zu den AV §§ 24, 26, 44, 49, 55 und 75 LHO ist sofort zu verfahren.
Die verbindliche Anwendung der Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde auf den 1. April 2020 festgelegt. Bis zum 31.03.2020 gilt eine Übergangsfrist. Die verpflichtende Anwendung der UVgO für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte bildet den Schwerpunkt der vorgelegten Änderungen. Die VOL/A ist somit gegenstandslos geworden.
Teil B der VOL, der die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen enthält, gilt jedoch weiterhin. In Paragr. 21 Abs. 2 UVgO wird explizit auf die VOL/B verwiesen. Die Regelungen zur elektronischen Vergabe wurden vollständig überarbeitet; nähere Erläuterungen dazu sollen mit einem gesonderten Rundschreiben folgen. Auf weitere Änderungen wird in dem o.g. Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.02.2020 hingewiesen.
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