Vergabeverfahren
In einem Vergabeverfahren sind Abläufe, Fristen und weitere Einzelheiten für eine öffentliche Ausschreibung festgelegt.
Auftraggeber der öffentlichen Hand müssen wirtschaftlich beschaffen. Außerdem müssen sie bei der Vergabe für einen fairen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller Interessenten sorgen (Grundsätze der Vergabe). Die Grundsätze der Vergabe werden durch das Vergaberecht umgesetzt. Nach dem Vergaberecht müssen Aufträge der öffentlichen Hand grundsätzlich im Rahmen eines geregelten Vergabeverfahrens vergeben werden. Ablauf, Fristen und weitere Einzelheiten zur Durchführung von Vergabeverfahren sind in der VgV, in der VOB/A sowie in der VOL/A bzw. UVgO geregelt.
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