Dokumentation (im Vergabeverfahren)

Mit der Dokumentation werden alle Schritte im Vergabeverfahren schriftlich erfasst, damit dise nachvollzogen und rechtlich geprüft werden können.

Dokumentation (im Vergabeverfahren)

Die Dokumentation dient dazu, alle relevanten Schritte und Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers nachvollziehen und rechtlich prüfen zu können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle wesentlichen Aspekte des Vergabeverfahrens von Beginn an fortlaufend zu dokumentieren. Zur Dokumentation gehören alle für das Verfahren maßgeblichen Schritte und Entscheidungen, zum Beispiel die Kommunikation mit Unternehmen und interne Beratungen, die Schätzung des Auftragswertes sowie die Wahl der Verfahrensart, die Auftragsbekanntmachungen und der Vergabeunterlagen, die Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge, Gründe für Auswahlentscheidungen sowie die Information der unterlegenen Bieter. Bei EU-Vergaben hat der öffentliche Auftraggeber neben der Dokumentation einen Vergabevermerk anzufertigen.

Eine ausführliche Übersicht zu diesem Thema haben wir in unserem Blogbeitrag "Dokumentation im Vergabeverfahren" zusammengestellt.

B_I eVergabe unterstützt den Auftraggeber bei der Dokumentation des Vergabeverfahrens.

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