Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Sie enthält Regelungen für das Vergabeverfahren und die Auftragsausführung bei Bauleistungen. Die VOB findet sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte Anwendung und ist in drei Teile gegliedert: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
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Was ist die VOB/A?
Die VOB 2019 enthält die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber.
Wie ist die VOB/A gegliedert?
- Abschnitt 1 enthält die Bestimmungen für die nationalen Vergaben von Bauleistungen und ist bei allen Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A ergibt sich aus den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden oder aus den Vergabegesetzen der Länder.
- Abschnitt 2 ist bei Vergabe von Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte ergänzend zu Abschnitt 1 und Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der VgV anzuwenden (§ 2 VgV).
- Abschnitt 3 sind für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Bauaufträgen im Sinne des § 104 Abs. 1 GWB anzuwenden
Was ist die VOB/B?
Die VOB/B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
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Was ist die VOB/C?
Die VOB/C enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV).
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