Ausschreibungen
Als Ausschreibung versteht man die schriftlich und öffentliche Aufforderung an Unternehmen, ein Angebot für einen öffentlichen Auftrag einzureichen.
Mit einer Ausschreibung werden potenzielle Auftragnehmer aufgefordert, sich um einen Auftrag für die Ausführung einer Leistung bzw. die Lieferung von Waren zu bewerben und ein Angebot abzugeben. Private und gewerbliche Auftraggeber sind bei der Ausschreibung nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich haushalts- bzw. vergaberechtlich verpflichtet, gewünschte Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wege von vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beschaffen.
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