Baden-Württemberg: Einführung der UVgO ab 1. Oktober
Am 24. Juli 2018 wurde in Baden-Württemberg die Neufassung der „VwV-Beschaffung“ beschlossen. Mit Inkrafttreten des neuen Regelwerks am 1. Oktober 2018 wird für Landesverwaltungen auch die UVgO eingeführt.
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 24. Juli 2018, hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV-Beschaffung) beschlossen. Sie soll als eine Art Handlungsleitfaden dienen, der chronologisch durch ein Vergabeverfahren in Baden-Württemberg führt und dabei auf die zu beachtenden Vergaberegelungen verweist.
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Die VWV tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie gilt formell nur für Behörden und Betriebe des Landes.
Was ist neu?
- Erhöhung der Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren
Mit der Neufassung der Vorschrift werden die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren deutlich angehoben. Die Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung wurden auf 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro), für die Verhandlungsvergabe auf 50.000 Euro (bisher 20.000 Euro) und für den Direktauftrag auf 5.000 Euro (bisher 1.000 Euro) angehoben. Bis zu diesen Werten können die beschriebenen Vergabearten ohne nähere Prüfung der vergaberechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Die Anhebung der Wertgrenzen vereinfacht und beschleunigt Verfahren und dient damit dem Bürokratieabbau. - Einführung der elektronischen Kommunikation
Die elektronische Kommunikation zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Unternehmen wird eingeführt. Damit wird der Informations- und Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer künftig grundsätzlich elektronisch ablaufen. Der Vorteil: Sowohl für den Auftraggeber als auch für das Unternehmen ist die digitale Vergabe aufgrund einheitlicher Verfahren effizienter und kostengünstiger. - Einführung der UVgO
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird die vom Bund und den Ländern gemeinsam erarbeitete bundeseinheitliche Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt. - Berücksichtigung von umweltbezogenen und sozialen Aspekten
Der neue Rechtsrahmen soll es den Vergabestellen ermöglichen, bei ihren Beschaffungen deutlich stärker als bisher qualitative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund zu rücken. Das heißt, dass Umweltaspekte eine größere Rolle spielen. Außerdem sollen soziale Aspekte wie die Förderung der sozialen Integration und der Gleichstellung, ILO-Kernarbeitsnormen und fair gehandelte Produkte berücksichtigt werden. Bei Software-Produkten soll bei vergleichbarer Wirtschaftlichkeit und Risikobewertung der bevorzugte Einsatz von Open-Source-Produkten gegenüber Closed-Source-Produkten geprüft werden.
Den Vergabestellen werden Arbeitshilfen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
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