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Wertgrenze

Wertgrenzen definieren, wann eine Vergabe im Unterschwellenbereich als beschränkte bzw. eine freihändige Vergabe durchgeführt werden darf

Wertgrenze

Öffentliche Aufträge, deren geschätzter Auftragswert die EU-Schwellenwerte nicht erreichen, sind grundsätzlich in einer öffentlichen Ausschreibung (nach UVgO gleichrangig auch als beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) zu vergeben.

Wenn der Aufwand der öffentlichen Ausschreibung einen Aufwand verursachen würde, der in einem Missverhältnis zum Wert der ausgeschriebenen Leistung steht, kann gem. Vergaberecht von der öffentlichen Ausschreibung/beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb abgesehen werden und die Vergabestelle kann eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe durchführen. Diese Wertgrenze wird in sog. Wertgrenzenerlassen der Bundesländer festgelegt.

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