Mecklenburg-Vorpommern: Seit 1.1. gilt die UVgO
In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit 1. Januar 2019 für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich die Bestimmungen der UVgO.
Durch das "Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften" wurde bereits Ende Juli 2018 das geänderte Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern in Kraft gesetzt. Einer der Kernpunkte ist die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zum 1. Januar 2019.
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UVgO gilt in MV für Landesbehörden, Kommunen und Körperschaften
Nun ist in Mecklenburg-Vorpommern bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mit Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte die UVgO anzuwenden (VgG M-V § 2(1) Zi. 3). Die bis dahin im Lande für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Bestimmungen des 1. Abschnitts der VOL/A wurden damit abgelöst.
Die neuen Regelungen gelten für das Land, die Landkreise, Ämter und Gemeinden sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes oder des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde unterstehen.
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Zu diesen Thema siehe auch: Landtag beschließt Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG - M-V)
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