Gerne zügig, aber bitte mit Bedacht!
Der Breitbandausbau soll zügig vonstattengehen – so der Wunsch der Bürger und auch der Politik. Zeitdruck und (sicher oft auch infolgedessen) unbedachtes Handeln führen aber vielerorts zu Schäden bei der Bauausführung. Und sehr oft sind diese Schäden absolut vermeidbar. So wie aktuell in Kronshagen.
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In der schleswig-holsteinischen Gemeinde bei Kiel werden seit Jahresbeginn Glasfaserkabel verlegt. Vor kurzem wurden dabei mehrere Strom- und Gasleitungen beschädigt. Kurzzeitig wurde gar ein Baustopp angeordnet.
Eingesetzt werden in Kronshagen Erdraketen. Prinzipiell eignet sich die grabenlose Erdraketen-Technik (genauer: Bodenverdrängungsverfahren) sehr gut, um Glasfaserfaserkabel zu verlegen. Hersteller von Erdraketen weisen indes in ihren Betriebsanleitungen explizit darauf hin, dass die Erdrakete nur verwendet werden darf, wenn die Lage vorhandener Fremdleitungen bekannt ist – und dann auch nur von qualifiziertem Personal.
Unsachgemäße Glasfaserkabel-Verlegung
Jede Tiefbaufirma muss im Vorfeld einer Baumaßnahme Planauskünfte zu erdverlegten Leitungen einholen. Andererseits muss jeder Versorger – egal ob Gas, Wasser, Abwasser, Energie oder Breitband – diese Auskunft dem Bauunternehmen zur Verfügung stellen. Beides ist in Kronshagen geschehen. Joachim Kledtke, Geschäftsführer der Versorgungsbetriebe Kronshagen (VBK), versichert: „Wir haben Leitungsauskünfte schriftlich und elektronisch erteilt. Zudem haben wir Leitungsschutzanweisungen gegeben, wonach Handschachtungen erfolgen sollten, sobald man sich anderen Leitungen nähert und die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können.“
Warum die bauausführende Firma in Kronshagen trotz erteilter Planauskünfte die querenden Leitungen nicht freilegte, ist nicht bekannt. Der Auftraggeber TNG und die bauausführende Firma wollten sich auf Nachfrage nicht zum Geschehen äußern. Klar ist: Die Arbeiten wurden nicht fachgerecht durchgeführt. Teils seien Schäden gar nicht gemeldet worden, beschreibt Joachim Kledtke. Es liege sogar die Vermutung nahe, dass trotz Schäden manche Baugruben einfach wieder verfüllt worden seien.
Die Mehrkosten würden der bauausführenden Firma in Rechnung gestellt. Kledtke machte deutlich, dass wiederholte Beschädigungen durch unsachgemäße Bauausführungen nicht nur haftungsrechtlich, sondern unter Umständen auch strafrechtlich relevant werden könnten.
Der Baustopp ist seit einigen Tagen wieder aufgehoben; die VBK stehen aber in intensivem Kontakt mit dem Auftraggeber und dem bauausführenden Unternehmen, um weitere Schäden zu vermeiden. Auftraggeber und bauausführendes Unternehmen haben laut Kledtke beteuert, die Anweisungen künftig umzusetzen. Dennoch sollen an verschiedenen Stellen Stichproben durchgeführt und Leitungen auf etwaige Schäden überprüfen werden.
Problem: Kein vollständiges Plankataster für Leitungen
Ein Problem für den Tiefbauer ist oft, dass er nicht weiß, bei wem er anfragen soll. „Früher gab es eine Gas- und Wasserleitung, eine Energieleitung und die ‚Deutsche Bundespost‘; damit hatte man alles erfragt. Heute liegen mehrere Glasfaserleitungen und alte Kupferleitungen verschiedener Telekommunikationsanbieter in einer Straße. Die Breitbandanbieter überbauen sich häufig auch noch gegenseitig. Und es gibt keine zentrale Stelle, an der alle Leitungen zu erfragen wären“, sagt Susanne Hake, Geschäftsführerin der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau (GLT). Ein vollständiges Plankataster, auf das die Baufirmen, aber auch die Versorger zugreifen könnten, fehle in Deutschland noch. Es sei „russisches Roulette, ob man den Richtigen vor einer Baumaßnahme angefragt hat“, so Hake weiter.
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Einen Hoffnungsschimmer sieht die GLT derzeit in der Forderung des Verkehrsministeriums, ein Gigabit-Grundbuch erstellen zu wollen. Hake: „In Fortschreibung des Breitbandatlasses sollen in diesem Grundbuch Daten für den Breitbandausbau von der Bundesnetzagentur gesammelt werden. Wir drängen darauf, dass daraus auch ein zukünftiges Leitungskataster generiert werden muss, und zwar irgendwann auch für die gesamte unterirdische Infrastruktur.“
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