Thema:
Nachhaltigkeit im Vergabewesen
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Nachhaltigkeit nimmt gesellschaftlich einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Und auch im Vergabewesen wird mehr und mehr auch Nachhaltigkeit bei der Beschaffung geachtet. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollen soziale und nachhaltige Aspekte berücksichtigt werden. In § 97 Abs. 3 GWB wurde dies festgelegt. Auch bei nationalen Vergaben sollen Auftraggeber Nachhaltigkeit nicht außen vorlassen. Seit dem 01. Oktober 2020 erfassen die Bundesstatistiken Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren systematisch. Handelt es sich um europaweite öffentliche Aufträge wird außerdem abgefragt, ob auf nachhaltige Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, der Eignung, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen geachtet wurden. Öffentliche Auftraggeber haben unterschiedliche Möglichkeiten, um Nachhaltigkeit im öffentlichen Einkauf zu berücksichtigen. Dazu werden regelmäßig verschiedene Leitfäden als Hilfestellung veröffentlicht. Auf dieser Themenseite erfahren Sie mehr zu Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren.
Nachhaltigkeit im Vergabewesen im Lexikon:
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