Schwellenwerte im Vergabeverfahren

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Anhand der Schwellenwerte wird bestimmt, ob ein Vergabeverfahren europaweit oder national durchgeführt werden muss. Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst und aktualisiert. Öffentliche Auftraggeber müssen zu Beginn des Vergabeverfahrens schätzen, wie hoch der Auftragswert liegen könnte. Liegt dieser über dem EU-Schwellenwert, so muss das Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben werden. Ober- und unterhalb der Schwellenwerte gelten verschiedene Regelungen und der Rechtsschutz unterscheidet sich für Auftragnehmer.
Auf dieser Themenseite haben wir alle relevanten Nachrichten und Informationen auf einem Blick zusammengestellt. Was Sie sonst noch über die EU-Schwellenwerte wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Schwellenwerte im Vergabeverfahren im Detail:

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