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Upgrade: UVgO im B_I eVergabe-System umgesetzt

Wir haben die Vergabe nach UVgO im B_I eVergabe-System umgesetzt. Nun sind nach entsprechender Freigabe auch Unterschwellenvergaben von Liefer- und Dienstleistungen gemäß UVgO über die B_I eVergabe möglich.

Upgrade: UVgO im B_I eVergabe-System umgesetzt
Upgrade: UVgO im B_I eVergabe-System umgesetzt

Unterschwellenvergaben von Liefer- und Dienstleistungen können nun auch gemäß UVgO über die B_I eVergabe abgewickelt werden. Mit dem Upgrade 10/2017 wurde die UVgO im B_I eVergabe-System umgesetzt.

Solange die UVgO noch nicht flächendeckend in allen Bundesändern gilt, können nach UVgO-Freigabe sowohl Vergaben nach VOL/A als auch nach UVgO über die B_I eVergabe durchgeführt werden.

Freigabe erforderlich

Die Vergabe nach UVgO muss durch die B_I MEDIEN nach Absprache mit der Vergabestelle im B_I eVergabe-System freigegeben werden.

**Wenn Sie die Vergabe nach UVgO nutzen wollen, wenden Sie sich an unserB_I eVergabe-Team, damit die entsprechenden Optionen für Ihre Vergabestelle freigeschaltet werden können.
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Hintergrund:

Die Unterschwellenvergabe (UVgO) wurde am 07.02.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie muss jeweils durch Einführungserlasse in Kraft gesetzt werden.

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Für die Auftraggeber des Bundes sowie Hamburger Vergabestellen wurde die UVgO bereits eingeführt.

Für die Auftraggeber in den anderen Bundesländern gilt noch die VOL/A 2009. Die Ablösung der VOL/A durch die neue UVgO wird Bundesland für Bundesland erst in den nächsten Monaten erfolgen.

Es werden also für Vergabestellen in den verschiedenen Regionen über einen gewissen Zeitraum die "alte" VOL/A 2009 und die neue UVgO nebeneinander gelten.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Stand der Einführung der UVgO in den Bundesländern.

Hier gibt es weitere Informationen zur eVergabe-Abwicklung nach VOL/A 2009 bzw. UVgO. | B_I MEDIEN

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