Sachsen-Anhalt: Neues Tarif- und Vergabegesetz
Am 18. November 2022 hat der Landtag in Sachsen-Anhalt ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge sollen damit nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.
Das Gesetz sieht vor, dass Aufträge demnach nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten auch nach Tarif bezahlen. Außerdem soll es durch das Gesetz auch Vereinfachungen geben, damit mehr kleine und mittlere Unternehmen an öffentlichen Vergaben teilnehmen. Hinzukommen höhere Schwellenwerte, die die Vergabe “entbürokratisieren” soll.
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Für Bauleistungen soll der Schwellenwert dann von 50.000 € auf 120.000 € angehoben werden. Der Schwellenwert von Liefer- und Dienstleistungen steigt dazu von 25.000 € auf 40.000 €.
Der Gesetzentwurf wurde bereits im Mai in den Landtag eingebracht. Nun wurde er in der zweiten Beratung mit den Stimmen der Regierungskoalitionen angenommen.
Sachsen-Anhalt ersetzt damit als 15. Bundesland die noch geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) mit der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) In Kraft treten soll das neue Gesetz zum 01. Januar 2023.
Den Gesetzentwurf können Sier hier nachlesen.
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