Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes: UVgO kommt
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen vor.
Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hat kürzlich den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Ablösung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte vor. Außerdem werden die Regelungen zum Mindestlohn angepasst. Darüber hinaus soll die vorrangige Beschaffung fair gehandelter Produkte in das Hamburgische Vergabegesetz aufgenommen werden.
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Das Gesetz muss noch von der Bürgerschaft beschlossen werden.
Hier geht es zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgische Vergabegesetzes.
(Quelle: forum vergabe e.V.) | B_I MEDIEN
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