Niedersachsen: Kabinett stimmt Änderung des NTVergG zu
Die niedersächsische Landesregierung hat kürzlich dem Entwurf einer Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zugestimmt. Anlass der Novellierung ist u.a. die neue vom Bund veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Die niedersächsische Landesregierung hat am 2.5.2017 dem Entwurf einer Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zugestimmt.
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Anlass der Novellierung ist die neue vom Bund veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Außerdem sollen Empfänger von Subventionen, wie Sportvereine und Projektträger, das Gesetz zukünftig unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte für Ausschreibungen in Niedersachsen nicht mehr anwenden müssen. Der Änderungsentwurf soll in Kürze im Niedersächsischen Landtag eingebracht werden. Vorbehaltlich weiterer Beratungen ist mit dem Gesetzesbeschluss im Spätsommer/Frühherbst diesen Jahres zu rechnen.
Hier geht es zum Änderungstext mit der Begründung
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)
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