Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg

Die Niedersächsische Landesregierung hat kürzlich die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Änderung von § 55 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung auf den Weg gebracht.

Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg
Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 22.01.2019 die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Änderung von § 55 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Verbandsbeteiligung können bis zum 06.03.2019 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben werden. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird im Herbst gerechnet.

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Wichtige Neuerung: Einführung der UVgO

Die Novellierung verfolgt das Ziel, den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und die Vergabestellen zu reduzieren. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), mit der das NTVergG an geändertes Bundesrecht angepasst werden soll. Die UVgO regelt das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Niedersachsen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Ein weiterer Punkt ist die beabsichtigte Herausnahme von Aufträgen unterhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte von Zuwendungsempfängern wie beispielsweise Sportvereinen und Privatpersonen. Sie müssten sich in Zukunft nur an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben halten. Auch Aufträge von Sektorenauftraggebern, die nicht einem Sonderregime wie der Sektorenverordnung unterfallen, müssten nicht mehr nach dem NTVergG vergeben werden. Hinzu kommt die geplante Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 25.000 Euro, womit insbesondere die Kommunen entlastet werden sollen.

Hier geht es zum Gesetzentwurf

Zu diesem Thema siehe auch:
Niedersachsen: Einführung der UVgO erst nach der Landtagswahl

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