Wann kommt die Unterschwellenvergabeordnung?
Zur Reform des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte wird derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert, welche Regelungen der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A Abschnitt 1, in eine Unterschwellenvergabeordnung übernommen werden sollen.
Die am 18.4.2016 in Kraft getretene Reform des Vergaberechts betraf - mit Ausnahme der Fortschreibung des 1. Abschnitts der VOB/A - nur Vergaben mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte. Daher gilt für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im nationalen Bereich immer noch der 1. Abschnitt der VOL/A mit teilweise strengeren Vergaberegeln als für EU-Verfahren (z.B. Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Signatur bei der Abgabe elektronischer Angebote).
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Überraschung zum Abschluss
Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet Unterschwellenvergabeordnung
Zur Reform des Unterschwellenvergaberechts wird derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert, welche Regelungen der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A Abschnitt 1, in eine Unterschwellenvergabeordnung (Arbeitstitel) übernommen werden sollen. Es soll erste Arbeitsfassungen von Texten geben, die aber noch in vielfältiger Weise abgestimmt werden müssen. So steht z.B. eine Beteiligung des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) und des Deutschen Vergabeausschusses für Leistungen (DVAL) noch aus. Im Anschluss an den Abstimmungsprozess soll eine Verbändeanhörung erfolgen.
Veröffentlichung wohl nicht mehr im Herbst 2016
Die ursprünglichen Planungen zur Veröffentlichung der Unterschwellenvergabeverordnung (voraussichtlich im Bundesanzeiger) im Herbst diesen Jahres werden dem Vernehmen nach wohl nicht eingehalten werden können.
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Bauleistungen
Dienstleistungen
Lieferleistungen
(Quelle: Handelskammer Hamburg ) bi
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