Wann kommt die Unterschwellenvergabeordnung?

Zur Reform des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte wird derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert, welche Regelungen der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A Abschnitt 1, in eine Unterschwellenvergabeordnung übernommen werden sollen.

Wann kommt die Unterschwellenvergabeordnung?
Wann kommt die Unterschwellenvergabeordnung?

Die am 18.4.2016 in Kraft getretene Reform des Vergaberechts betraf - mit Ausnahme der Fortschreibung des 1. Abschnitts der VOB/A - nur Vergaben mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte. Daher gilt für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im nationalen Bereich immer noch der 1. Abschnitt der VOL/A mit teilweise strengeren Vergaberegeln als für EU-Verfahren (z.B. Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Signatur bei der Abgabe elektronischer Angebote).

Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet Unterschwellenvergabeordnung

Zur Reform des Unterschwellenvergaberechts wird derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert, welche Regelungen der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der VOL/A Abschnitt 1, in eine Unterschwellenvergabeordnung (Arbeitstitel) übernommen werden sollen. Es soll erste Arbeitsfassungen von Texten geben, die aber noch in vielfältiger Weise abgestimmt werden müssen. So steht z.B. eine Beteiligung des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) und des Deutschen Vergabeausschusses für Leistungen (DVAL) noch aus. Im Anschluss an den Abstimmungsprozess soll eine Verbändeanhörung erfolgen.

Veröffentlichung wohl nicht mehr im Herbst 2016

Die ursprünglichen Planungen zur Veröffentlichung der Unterschwellenvergabeverordnung (voraussichtlich im Bundesanzeiger) im Herbst diesen Jahres werden dem Vernehmen nach wohl nicht eingehalten werden können.

1
2
3

Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie Aufträge?

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

(Quelle: Handelskammer Hamburg ) bi

Interessante Themen:


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.