Schleswig-Holstein: Vergabegesetz verabschiedet
Am 24.01.2019 wurde das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) im Kieler Landtag verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. April 2019 in Kraft treten.
Am 24.01.2019 wurde das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) nach 2. Lesung im Landtag verabschiedet. Für das Gesetz stimmten die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP sowie die AfD. SPD und SSW stimmten dagegen.
Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. April 2019 in Kraft treten und damit das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) ersetzen.
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Überraschung zum Abschluss
Das VGSH ist (mit Ausnahme der Mindestlöhne) auf den Unterschwellenbereich beschränkt und gilt für das Land, die Kreise, die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die übrigen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
Zum Inhalt
Der vergaberechtliche Mindestlohn (9,99 €) sowie die repräsentativen Tariflöhne im ÖPNV werden beibehalten.
Das Gesetz stellt es den öffentlichen Auftraggern des Landes frei, Nachhaltigkeitskriterien und soziale Standards in ihren Ausschreibungen vorzugeben, schreibt dies allerdings nicht zwingend vor. Um die Kommunen bei der nachhaltigen und sozialen Ausschreibung zu unterstützen, soll nach dem Willen der Grünen eine Beratungsstelle gebildet werden.
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Die Vorgabe, dass bei Ausschreibungen in Schleswig-Holstein im ersten Schritt grundsätzlich nur Eigenerklärungen bezüglich der Eignung gefordert werden dürfen, soll Unternehmen und Auftraggeber in gleicher Weise entlasten.
Mit der Verabschiedung des neuen Vergabegesetzes ist nun auch in Schleswig-Holstein der Weg frei zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
(Quelle: u.a. ABST Schleswig-Holstein) | B_I MEDIEN
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