Thema:
Elektronische Vergabe
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Mit der elektronischen Vergabe kann das gesamte Vergabeverfahren über das Internet abgewickelt werden. Die elektronische Kommunikation ist bereits seit dem 18. April 2016 bei europaweiten Ausschreibungen verpflichtend geworden (Vgl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV). Im Oberschwellenbereich dürfen Angebote seit dem 18.10.2018 nur noch verschlüsselt via Textform elektronisch entgegen genommen werden. Bei der elektronischen Vergabe werden nur elektronische Instrumente eingesetzt, dazu gehören:
- Elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
- Kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- V.a. die Leistungsbeschreibung soll über das Internet abrufbar sein
- Elektronische Angebotsabgabe
Die gesamte Kommunikation muss zwingend elektronisch stattfinden, unabhängig von der Liefer- und Leistungsbeschreibung. Dabei darf die elektronische Kommunikation nichtdiskriminierend sein und muss daher über eine kompatible eVergabe-Plattform stattfinden. Auch bei nationalen Vergaben haben sich die Möglichkeiten der elektronischen Vergabe etabliert. Vergabeunterlagen werden häufig digital angeboten. Auch die elektronische Kommunikation soll immer mehr eingesetzt werden. Wenn es Änderungen, Updates oder Neuigkeiten zur elektronischen Vergabe gibt, erfahren Sie dies auf dieser Themenseite. Hier können Sie alle Informationen und alles Wissenswerte über die elektronische Vergabe nachlesen.
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