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EuGH-Urteil stärkt Fernwärmeausbau

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2024 entschieden, dass es sich bei der KWKG-Förderung nicht um eine Beihilfe handelt. Gut für den Fernwärmeausbau, meint der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW).

EuGH-Urteil stärkt Fernwärmeausbau
Die EuGH-Entscheidung, dass umlagefinanzierte Fördersysteme keine Beihilfen sind, beschleunigt laut AGFW die Durchführung und Umsetzung des Fernwärmeausbaus. | Foto: AdobeStock/Zigmunds

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„Für die aktuelle Diskussion um die Kraftwerksstrategie verschafft das Urteil der Branche deutlichen Rückenwind. Klar ist nun, dass das KWKG als umlagefinanziertes Förderinstrument bei knapper Haushaltslage bereitsteht, ohne dass beihilferechtliche Genehmigungen eingeholt werden müssen“, erklärt Dr. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des AGFW. „Mit dem Urteil bestätigt der EuGH eine Auffassung, die wir schon lange vertreten und bereits mit einem 2020 in Auftrag gegebenen Gutachten untermauert haben.“ Das aktuelle Urteil mache den Unternehmen Hoffnung auf eine weniger bürokratische Förderung und schnellere Entscheidungen zum Ausbau der KWK-Anlagen.

In deutschen Fernwärmesystemen wird etwa 80 % der Wärme als Nutzwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgekoppelt. KWK-Anlagen können im Verbund mit Wärmespeichern und elektrischen Wärmeerzeugern (Großwärmepumpen, Elektrodenheizkesseln) optimal und flexibel auf das Stromdargebot aus erneuerbaren Energien, schwankender Nachfrage nach Strom und Wärme sowie wandelnde Wetterverhältnisse reagieren.

Folgen für die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes

Unter der Voraussetzung, dass die KWKG-Förderung weiterhin umlagefinanziert bleibt, sei sie nicht als Beihilfe einzuordnen. Fricke weiter: „Das bedeutet, dass der deutsche Gesetzgeber ohne Rücksicht auf beihilferelevante Vorgaben frei ist, eine ihm zweckmäßig erscheinende KWKG-Förderung zu gestalten. Diese Freiheit sollte der Gesetzgeber nun nutzen. Dies betrifft vor allem bei der KWKG-Anlagenförderung die Förderung im Wege der Ausschreibung und das Kumulierungsverbot. Für die Wärmenetzförderung ist der Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht mehr erforderlich. Auch lang andauernde beihilferechtliche Notifizierungsprozesse sind nicht mehr nötig. Das spart wertvolle Zeit für eine schnellen und notwendigen Ausbau der KWK-Technologie.“

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Quelle: AGFW


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