EuGH-Urteil stärkt Fernwärmeausbau
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2024 entschieden, dass es sich bei der KWKG-Förderung nicht um eine Beihilfe handelt. Gut für den Fernwärmeausbau, meint der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW).
In deutschen Fernwärmesystemen wird etwa 80 % der Wärme als Nutzwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgekoppelt. KWK-Anlagen können im Verbund mit Wärmespeichern und elektrischen Wärmeerzeugern (Großwärmepumpen, Elektrodenheizkesseln) optimal und flexibel auf das Stromdargebot aus erneuerbaren Energien, schwankender Nachfrage nach Strom und Wärme sowie wandelnde Wetterverhältnisse reagieren.
Folgen für die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
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Quelle: AGFW
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