Qualifizierte Ausschreibung ermöglicht fairen Wettbewerb
Eine qualifizierte Ausschreibung beginnt nicht mit der ersten Position im Leistungsverzeichnis, sondern mit einem klaren Verständnis für technische Regelwerke, vergaberechtliche Anforderungen und planerische Verantwortung. Und sie endet idealerweise in einer mängelfreien Bauleistung. Diese, so heißt es auch im Merkblatt DWA-M 805, setzt eine sorgfältige Vorbereitung und sachgemäße, präzise Planung voraus. Doch wie sieht dieser Weg konkret aus?

Verständlich, eindeutig, vollständig
Ein unterschätztes Fundament
Trotz klarer Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) haben sich viele dieser Grundlagen in der Planungspraxis nicht verankert. Der oft zitierte VOB-Teil C wird meist nur bei Abrechnungsfragen bemüht – das zentrale Kapitel 0 hingegen, das klare Anforderungen an eine qualifizierte Leistungsbeschreibung stellt, bleibt häufig unbeachtet. Dabei liefert genau dieses Kapitel die Checkliste für Planer – und auch die Grundlage für eine wirtschaftlich faire Kalkulation durch Unternehmen. Es macht Planungsleistungen nicht nur messbar, sondern definiert den inhaltlichen Anspruch an jede einzelne Ausschreibung.

Orientierung statt Textwüste

Baustellenalltag sieht anders aus
Ein Kalkulator braucht zur Angebotslegung Klarheit, Orientierung und eine Beschreibung, die sich auf das Wesentliche beschränkt – ohne Interpretationsspielraum. Gute Planung zeigt sich hier nicht durch Masse, sondern durch Struktur und Sachverstand. Deshalb stellt eine VOB-konforme Ausschreibung die Basis für die Vergleichbarkeit der Angebote, Transparenz für alle Beteiligten sowie Fairness im Wettbewerb dar. Hinzu kommt die Verlässlichkeit in der Ausführung. Ein Polier auf der Baustelle liest keine seitenlangen Positionen. Er braucht klar beschriebene Leistungen, dann können diese auch mängelfrei erbracht werden. Das ist nicht nur Anspruch, sondern Verpflichtung. Mängelfreie Leistung entsteht deshalb durch gute Vorbereitung. Das Merkblatt DWA-M 805 stellt klar: Mängelfreiheit entsteht nicht auf der Baustelle, sondern bereits auf dem Schreibtisch des Planers. Nur eine durchdachte, normenkonforme und gütegesicherte Ausschreibung schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Bauausführung. Das bedeutet: Wer plant, entscheidet damit maßgeblich über das spätere Bauergebnis.

Qualität beginnt in der Planung
Je konkreter die Ausschreibung, desto fairer der Wettbewerb
Auch einfache Bauvorhaben zeigen die Tragweite qualifizierter Ausschreibung. Schon hier müssen meist mehr als zehn verschiedene technische Regelwerke und ATVs berücksichtigt werden. Das Kapitel 0 der jeweiligen ATV beschreibt im Detail, welche Angaben erforderlich sind – von der Arbeitsraumbreite über den Verbau bis zur Wasserhaltung. Lässt der Planer zum Beispiel Angaben zur Grundwasserbehandlung oder Pumpstrecke weg, drohen Nachträge und Rechtsstreitigkeiten, weil der Unternehmer sich auf eine unvollständige Leistungsbeschreibung berufen kann. Wer hier sorgfältig arbeitet, schützt alle Beteiligten – und stellt die Qualität sicher. Für die Prüfingenieure ist die qualifizierte Ausschreibung deshalb kein lästiges Pflichtprogramm, sondern zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen Bauprozess. Sie ist juristisches Werkzeug, wirtschaftlicher Schlüssel und technisches Steuerungsinstrument zugleich. Wer die VOB und ihre ergänzenden Regelwerke ernst nimmt, plant nicht nur rechtssicher, sondern vorausschauend.
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Aufgaben klar verteilt
Die Aufgaben und Pflichten sind dabei klar verteilt: Aufgabe des Auftraggebers ist es, sich geeignete Partner für die Baumaßnahme zu suchen, die Wissen und Erfahrung mitbringen. Diese Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung sind zu prüfen bzw. deren Erfüllung nachzuweisen. Das Ingenieurbüro schuldet dem Auftraggeber den Erfolg in der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Ebenso schuldet der Unternehmer dem Auftraggeber den Erfolg der Bauausführung.

Planung messbar machen
Vor diesem Hintergrund stellen das Wissen über den aktuellen Stand der Normen und die fachliche Erfahrung der Baupartner maßgebliche Faktoren dar, die den Erfolg einer Kanalbaumaßnahme beeinflussen. Deshalb liegt es im Interesse aller Beteiligten, auch für diese Phasen des Projektes geeignete Rahmenbedingungen an die Qualifikation der Verantwortlichen zu definieren. Ingenieurbüros und Auftraggeber selbst können beispielsweise im Bereich Ausschreibung (A) und Bauüberwachung (B) über ein Gütezeichen Kanalbau die notwendige Erfahrung und Qualifikation getrennt für den offenen Kanalbau (Gruppe ABAK), für den grabenlosen Einbau (Gruppe ABV) und für die grabenlose Sanierung (Gruppe ABS) belegen. Das zahlt sich letztendlich aus: Wer VOB-konform plant, handelt nicht nur rechtssicher, sondern wirtschaftlich klug. Denn Planung ist messbar – und gute Planung zahlt sich aus: in fairen Preisen, klaren Leistungen und verlässlicher Ausführung.
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