Planbarer Erfolg durch fachkundige Projektpartner

Eine erfolgreich durchgeführte Baumaßnahme ist immer das Ergebnis eines guten Zusammenspiels aller an Planung, Ausschreibung und am Bau Beteiligten.

Erfolgreiche Kanalbaustellen durch fachkundige Projektpartner
Eine erfolgreiche Tiefbaumaßnahme basiert auf dem Zusammenspiel von Vertragspartnern mit der entsprechenden Eignung, Fachwissen und Erfahrung. | Foto: Güteschutz Kanalbau

Eine erfolgreich durchgeführte Baumaßnahme ist immer das Ergebnis eines guten Zusammenspiels aller an Planung, Ausschreibung und am Bau Beteiligten. Hierzu gehört neben dem Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen auch eine Bauüberwachung, welche meist von einem Ingenieurbüro durchgeführt wird. Die Aufgaben und Pflichten sind dabei klar verteilt: Aufgabe des Auftraggebers ist es, sich geeignete Partner für die Baumaßnahme zu suchen, die Wissen und Erfahrung mitbringen. Diese Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung sind zu prüfen bzw. deren Erfüllung nachzuweisen. Das Ingenieurbüro schuldet dem Auftraggeber den Erfolg in der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Ebenso schuldet der Unternehmer dem Auftraggeber den Erfolg der Bauausführung.

Doch wie wählt der Auftraggeber die geeigneten Partner aus? Hier können Auftraggeber und auch Ingenieurbüros zum Beispiel auf die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 zurückgreifen. Im Rahmen der Bietereignung weisen die ausführenden Unternehmen mit Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen ihre besondere fachtechnische Qualifikation nach. Der Nachweis der Bietereignung wird sowohl im Unternehmen als auch auf der Baustelle bestätigt. Dabei werden die Baustellen durch einen vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragten Prüfingenieur entsprechend den in den Güte- und Prüfbestimmungen definierten Intervallen unangemeldet besucht und geprüft.

Dokumentation ein wichtiges Instrument

Grundlage aller Baustellenprüfungen bilden DIN-Normen, DWA-Merkblätter, Allgemein Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sowie zusätzliche technische Vereinbarungen (ZTV). Vor diesem Hintergrund stellen die Prüfingenieure der Gütegemeinschaft Kanalbau auf der Baustelle Abweichungen bzw. Mängel fest, deren Ursache oft auf fehlendes Fachwissen, mangelnde Erfahrung der Beteiligten oder auch auf unvollständige Dokumentation zurückzuführen sind. Aber gerade die Dokumentation der Verfahrensschritte ist ein wichtiges Instrument für die Aufgabe der Bauüberwachung. In einer solchen Dokumentation zur Maßnahme (Eigenüberwachung) werden die notwendigen Prozesse transparent dargestellt und in jeder Bauphase der Stand der Qualität geprüft. Eine gute Dokumentation bietet eine Gegenüberstellung z. B. der Anforderungen aus den Regelwerken (Soll-Werte) mit den Ist-Werten, die in der Ausführung erreicht wurden. So lassen sich Fehler frühzeitig erkennen und beseitigen.

Erfahrungen in der Praxis

Bei den unangemeldeten Baustellenprüfungen begutachten die Prüfingenieure die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Fachunternehmen. Dabei werden entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik die Ausführung der Maßnahme, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung geprüft. | Foto: Güteschutz Kanalbau
Bei den unangemeldeten Baustellenprüfungen begutachten die Prüfingenieure die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Fachunternehmen. Dabei werden entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik die Ausführung der Maßnahme, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung geprüft. | Foto: Güteschutz Kanalbau

Zu den häufigsten Fehlern bei optischen Inspektionen, bei Dichtheitsprüfungen oder bei Sanierungen zählen:

  • Optische Inspektion
  • Unpräzise Ausschreibungstexte und Vorgabe der Datenschnittstellen
  • Unzureichende Bauüberwachung
  • Fehlende Vorflutsicherung (Sohle nicht einsehbar)
  • Ungenügende Dokumentation der Anschlussbereiche
  • Fehlerhafte Schadensansprache bei komplexen Schadensbildern sowie in Bereichen von sanierten Abschnitten
  • Dichtheitsprüfung
  • Unpräzise Ausschreibungstexte aufgrund der Vielzahl an Regelwerken für die Durchführung der Dichtheitsprüfung
  • Geringe Bauüberwachungstätigkeiten aufgrund zeitlich umfangreicher Prüfungsabläufe
  • Fehlende Vorflutsicherung
  • Fehlende Angabe zum Grundwasserstand
  • Fehlende Reinigung und Inspektion im Vorfeld der Dichtheitsprüfung
  • Sanierung
  • Unvollständige Dokumentation von Reparaturmaßnahmen
  • Fehlende Vorsanierung
  • Fehlende Vorflutsicherung bei Verfahren mit Haftuntergrundverbund
  • Fehlerhafte Ausschreibungstexte (aufgrund unzureichender Kenntnis der Verfahrensgrenzen des gewählten Sanierungsverfahrens)

Fazit

Das Wissen über den aktuellen Stand der Normen und die fachliche Erfahrung der Baupartner sind maßgebliche Faktoren, die den Erfolg einer Kanalbaumaßnahme beeinflussen. Das wird schon bei der Planung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen deutlich. Erfahrene Praktiker wissen: „Eine gute Planung und Ausschreibung ist die halbe Miete.“ Ebenso ist eine ausführliche Dokumentation unentbehrlich. Die Erfahrungen auf den Baustellen machen deutlich, dass gerade hier Nachholbedarf besteht. Für eine wirksame Qualitätssicherung und mit Blick auf Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsaspekte ist insbesondere im Bereich Schulung und Weiterbildung der Projektbeteiligten noch mehr zu tun. Denkbar wären beispielsweise stark praxisorientierte Lehrgänge speziell für die offene Bauweise, Inspektion und Dichtheitsprüfung. Darüber hinaus sollten neue Wege beschritten werden, wie z.B. die Schulung über E-Learning-Angebote.

Quelle: Güteschutz Kanalbau e.V.


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