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Was Ausschreibungen leisten können

Eine qualifizierte Ausschreibung beginnt nicht mit der ersten Position im Leistungsverzeichnis, sondern mit einem klaren Verständnis für technische Regelwerke, vergaberechtliche Anforderungen und planerische Verantwortung. Und sie endet idealerweise in einer mängelfreien Bauleistung. Diese, so heißt es auch im Merkblatt DWA-M 805, setzt eine sorgfältige Vorbereitung und sachgemäße, präzise Planung voraus. Doch wie sieht dieser Weg konkret aus?

VOB-konforme Planung, mängelfreie Bauleistungen: Was Ausschreibungen leisten können
In der qualitativen Umsetzung von Planung und Ausführung sowie deren Überwachung entscheidet sich, ob die haushaltsrechtlichen Ansätze mit Leben gefüllt werden. | Foto: Güteschutz Kanalbau
Die Anforderungen an eine qualifizierte Ausschreibung sind im Grunde eindeutig. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) schreibt in §7 vor, dass Leistungen vollständig (erschöpfend) und eindeutig (interpretationsfrei) beschrieben werden müssen – und zwar so, dass sie von allen Bietern gleichermaßen verstanden werden können. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Entweder fehlt es an inhaltlicher Tiefe, oder es wird so kompliziert formuliert, dass die Beschreibung zwar vollständig, aber kaum noch verständlich ist. Im schlimmsten Fall ist sie beides nicht. Für ausführende Unternehmen ist das nicht nur ein Risiko, es ist ein K.-o.-Kriterium für eine faire und wirtschaftlich fundierte Angebotsabgabe.

Ein unterschätztes Fundament

Trotz klarer Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) haben sich viele dieser Grundlagen in der Planungspraxis nicht verankert. Der oft zitierte VOB Teil C wird meist nur bei Abrechnungsfragen bemüht – das zentrale Kapitel 0 hingegen, das klare Anforderungen an eine qualifizierte Leistungsbeschreibung stellt, bleibt häufig unbeachtet. „Dabei liefert genau dieses Kapitel die Checkliste für Planer – und auch die Grundlage für eine wirtschaftlich faire Kalkulation durch Unternehmen“, ist Ines Hamjediers, vom Güteausschuss RAL-GZ 961 beauftragte Prüfingenieurin, überzeugt. „Es macht Planungsleistungen nicht nur messbar, sondern definiert den inhaltlichen Anspruch an jede einzelne Ausschreibung.“

Orientierung statt Textwüste

Viele Ausschreibungen erschlagen ihre Leser mit unnötigen Informationen. Dabei existieren klare Richtlinien, wie Inhalte effizient und zielführend formuliert werden können. Die DIN 18299 ff. und die zahlreichen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTVs) geben präzise vor, welche Inhalte in Leistungsbeschreibungen gehören und welche nicht. So müssen zum Beispiel allgemeine Qualitätsanforderungen oder Ausführungsstandards nicht in jeder einzelnen Position beschrieben oder gar wiederholt werden; denn die Art und Weise ist in gültigen Regelwerken beschrieben. Beispielhaft zeigt sich dies bei der Ausschreibung einer Kanalrenovierung, bei der durch einfache Formulierungen wie „wie zuvor, jedoch DN 400“ Wiederholungen vermieden werden und sich übersichtlicher gestalten.

Baustellenalltag sieht anders aus

Ein Kalkulator braucht zur Angebotslegung Klarheit, Orientierung und eine Beschreibung, die sich auf das Wesentliche beschränkt – ohne Interpretationsspielraum. Gute Planung zeigt sich hier nicht durch Masse, sondern durch Struktur und Sachverstand. Eine VOB-konforme Ausschreibung schafft Vergleichbarkeit, Transparenz und Fairness – und ist zugleich Grundlage für die Verlässlichkeit in der Ausführung. „Ein Polier auf der Baustelle liest keine seitenlangen Positionen“, so Hamjediers. „Er braucht klar beschriebene Leistungen, dann können diese auch mängelfrei erbracht werden.“ Das ist nicht nur Anspruch, sondern Verpflichtung. Mängelfreie Leistung entsteht deshalb durch gute Vorbereitung. Das Merkblatt DWA-M 805 stellt klar: Mängelfreiheit entsteht nicht auf der Baustelle, sondern bereits auf dem Schreibtisch des Planers. Nur eine durchdachte, normenkonforme und gütegesicherte Ausschreibung schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Bauausführung.

Eine erfolgreiche Tiefbaumaßnahme basiert auf dem Zusammenspiel von Vertragspartnern mit der entsprechenden Eignung, Fachwissen und Erfahrung. | Foto: Güteschutz Kanalbau
Eine erfolgreiche Tiefbaumaßnahme basiert auf dem Zusammenspiel von Vertragspartnern mit der entsprechenden Eignung, Fachwissen und Erfahrung. | Foto: Güteschutz Kanalbau

Qualität beginnt in der Planung

Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, auch Planungsleistungen einer Gütesicherung zu unterziehen. Mit dem Gütezeichen AB steht ein Instrument zur Verfügung, das die Qualität von Ausschreibungen prüft und zertifiziert. Für Fachfirmen bedeutet dies ein wichtiges Signal. Nicht nur ihre Arbeit auf der Baustelle wird bewertet, sondern auch die Leistungen, die den Rahmen dafür setzen. Das schafft Vertrauen und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Planer, Auftraggeber und ausführenden Unternehmen. Zudem stärkt es die Position der Unternehmen, wenn sie sich auf gütegesicherte Ausschreibungen verlassen können – insbesondere im Hinblick auf Kalkulationssicherheit und Nachtragsrisiken.

Klare Ausschreibung – fairer Wettbewerb

Auch einfache Bauvorhaben zeigen die Tragweite qualifizierter Ausschreibung. „Schon hier müssen meist mehr als zehn verschiedene technische Regelwerke und ATVs berücksichtigt werden“, erläutert Hamjediers. Das Kapitel 0 der jeweiligen ATV beschreibt im Detail, welche Angaben erforderlich sind, von der Arbeitsraumbreite über den Verbau bis zur Wasserhaltung. Lässt der Planer zum Beispiel Angaben zur Grundwasserbehandlung oder Pumpstrecke weg, drohen Nachträge und Rechtsstreitigkeiten – weil der Unternehmer sich auf eine unvollständige Leistungsbeschreibung berufen kann. Wer hier sorgfältig arbeitet, schützt alle Beteiligten – und stellt die Qualität sicher. Für die Prüfingenieurin ist die qualifizierte Ausschreibung deshalb kein lästiges Pflichtprogramm, sondern zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen Bauprozess. Sie ist juristisches Werkzeug, wirtschaftlicher Schlüssel und technisches Steuerungsinstrument zugleich.

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Aufgaben klar verteilt

Die Aufgaben und Pflichten sind dabei klar verteilt: Aufgabe des Auftraggebers ist es, sich geeignete Partner für die Baumaßnahme zu suchen, die Wissen und Erfahrung mitbringen. Diese Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung sind zu prüfen bzw. deren Erfüllung nachzuweisen. Das Ingenieurbüro schuldet dem Auftraggeber den Erfolg in der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Ebenso schuldet der Unternehmer dem Auftraggeber den Erfolg der Bauausführung.

Planung messbar machen

Vor diesem Hintergrund stellen das Wissen über den aktuellen Stand der Normen und die fachliche Erfahrung der Baupartner maßgebliche Faktoren dar, die den Erfolg einer Kanalbaumaßnahme beeinflussen. Deshalb liegt es im Interesse aller Beteiligten, auch für diese Phasen des Projektes geeignete Rahmenbedingungen an die Qualifikation der Verantwortlichen zu definieren. Ingenieurbüros und Auftraggeber selbst können beispielsweise im Bereich Ausschreibung (A) und Bauüberwachung (B) über ein Gütezeichen Kanalbau die notwendige Erfahrung und Qualifikation getrennt für den offenen Kanalbau (Gruppe ABAK), für den grabenlosen Einbau (Gruppe ABV) und für die grabenlose Sanierung (Gruppe ABS) belegen. Wer VOB-konform plant, handelt nicht nur rechtssicher und wirtschaftlich klug. Denn Planung ist messbar und zahlt sich aus: in fairen Preisen, klaren Leistungen und verlässlicher Ausführung.

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Quelle: Güteschutz Kanalbau

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