Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Mit der Einführung der RSA 21 ergaben sich einige Änderungen, die sich auch auf Kanalarbeiten auswirken. Erschwerend kommt hinzu, dass trotz einheitlicher Regeln die Straßenverkehrsbehörden im Bundesgebiet nicht immer denselben Wissensstand über die neuesten Vorschriften haben.
Regenwassermanagement auf Bahnhöfen macht Stationen fit für die Zukunft
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Dies führt in der Praxis zu einem Mehraufwand für die ausführende Firma bei der Koordinierung und Planung der Verkehrssicherung. Auch die Unkenntnis bei der Ausschreibung über die VOB DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten erschwert die Kalkulation, insbesondere wenn der Auftraggeber die Verkehrsabsicherung mit „1 Stück Pauschal“ bepreist haben möchte.
Durch die Ablösung der „alten RSA 95“ auf die „neu RSA 21“ wurden auch neue Regelpläne erlassen. Dabei wurden z.B. die Mindestbreiten für Geh- und Radwege erhöht:
- Gehweg 1,3 m
- Radweg 1,5 m
- gemeinsamer Geh- und Radweg 2,5 m
Auch die maximalen Abstände bei Längsabsperrungen wurden verringert:
- innerorts 9 m
- auf Autobahnen 18 m
- auf Landstraßen 12 m
Die Aufstellhöhe von Verkehrszeichen über Gehwegen wurde auf 2,20 m angehoben.
Halteverbote müssen jetzt drei volle Tage im Vorlauf aufgestellt werden; die Stunden-Berechnung mit 72 Stunden entfällt.
Bis auf die Längsabsperrung müssen Verkehrszeichen und Absperrmaterialien mind. Reflexionsklasse RA2 vorweisen.
Besonders ist darauf hinzuweisen, dass Leitkegel als Absperrung von Aufgrabungen und Schachtzugängen unzulässig sind. Leider sind diese Erkenntnisse in der Praxis noch nicht weit verbreitet, insbesondere bei TV-Befahrungen oder Kanalreinigungen, wo offene Schächte oft nur mit Leitkegeln abgesichert werden.
Neu in den Regelplänen sind Auswahlfelder, um Verkehrseinrichtungen durch Ankreuzen zu aktivieren.
In den Regelplänen sind z.B. Absperrschrankengitter grau gedruckt. Diese Absperrschrankengitter werden durch das Ankreuzen der Nummer 2 im Regelplan aktiviert.
2) ( ) zusätzlich Absperrschrankengitter am Gehweg gegenüber
Zusätzlich gibt es in diesem Regelplan weitere Besonderheiten der Auswahlfelder, wie die Errichtung von Rampen für Rollstuhlfahrer, falls die Bordsteinhöhe zu hoch ist:
3) ( ) Podest und Rollstuhlrampen sind vorhanden Podest und Rollstuhlrampen sind Voraussetzung für die Anordnung dieses Plans, wenn die Bordsteinhöhe mehr als 3 cm beträgt.
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Diese Auswahlfelder führen in der Praxis oft zu Verwirrung und Verzögerungen, die nur durch frühzeitige Einbindung der Verkehrsbehörden vermieden werden können. In diesem Dialog kann es vorkommen, dass ein Regelplan nicht ausreicht und ein Verkehrszeichenplan aufgestellt werden muss. Dies wird besonders dann notwendig, wenn der Regelplan für einige Besonderheiten der Baustelle nicht ausreicht.
Durch die Einführung der RSA 21 bleibt es spannend. Themen wie die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 6 StVO oder die Einbindung des Arbeitsschutzes mit der ASR A5.2 werden weiterhin für Diskussionen sorgen und unser Handeln für mehr Sicherheit im Verkehrsraum bestimmen.
Mehr dazu beim Deutschen Reparaturtag 2024 in Kassel.
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