Das ist neu im Wärmebrücken-Beiblatt

Das Wärmebrücken-Beiblatt der DIN 4108 ist im Juni neu erschienen. Das Beiblatt 2 enthält Regelungen für den exakten Einbau von Dämmstoffen und wurde grundlegend überarbeitet und erweitert. Was sich gegenüber dem Vorgänger aus dem Jahr 2006 geändert hat, erläutert Prof. Dr. Martin H. Spitzner.


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Die DIN 4108 Beiblatt 2 zeigt Planungsbeispiele zur Verminderung von Wärmebrückenwirkungen, und es werden Prinzipien von Anschlussdetails aus dem Hochbau dargestellt. Seine Überarbeitung war notwendig wegen der Entwicklung des Wärmeschutzes im Bauwesen. So wurden im Lauf der Zeit immer mehr Bauteile in den Wärmeschutz von Gebäuden einbezogen. Dämmstoffdicken wurden optimiert, neue Kenntnisse wurden gewonnen sowie Erfahrungen beim Dämmstoffeinbau unter Vermeidung von Wärmebrücken gemacht.

Dieser Entwicklung wird mit dem neuen Wärmebrücken-Beiblatt, der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprochen. Der Normungsausschuss NA 005-56-91 AA „Wärmetransport“ mit 25 Mitarbeitern zeichnet für die Änderungen im Wärmebrücken-Beiblatt verantwortlich. Obmann Prof. Dr. Martin H. Spitzner erklärt, warum der Vorgänger aus dem Jahr 2006 überholt war: „Grund ist, dass die Dämmdicken stärker sind als seinerzeit, sodass das bisherige Beiblatt bei den heutigen Dämmdicken an vielen Stellen nicht mehr im Gültigkeitsbereich war. Auch haben sich etliche Konstruktionen verändert, sodass manche Bauweisen in dem bisherigen Wärmbrücken-Beiblatt gar nicht abgebildet waren.“

DIN 4108-2: Das ist neu im Wärmebrücken-Beiblatt
Prof. Dr. Martin H. Spitzner ist Obmann im Normungsausschuss „Wärmetransport“ | Foto: privat

Konstruktionen neu aufgenommen

Die DIN 4108 Beiblatt 2 ist in ihrer überarbeiteten Auflage deshalb enorm gewachsen. Hinzugekommen sind u.a. Konstruktionen und Anschlüsse, die vorher nicht enthalten waren, wie z.B. die Tiefgaragenanschlüsse oder Innenbauteilanschlüsse. „Wir haben uns bemüht, wirklich alle Bauteilanschlüsse abzudecken, sodass es jetzt wirklich nur noch selten Fälle gibt, bei denen man einen Bauteilanschluss hat, den man nicht im Beiblatt wiederfindet.“, so Prof. Spitzner. Zudem wurden Dickenbegrenzungen der Dämmstoffe bewusst gestrichen. Damit soll das Wärmebrücken-Beiblatt zukunftskompatibel für weiter wachsende Dämmstoffdicken gemacht werden.

Zwei Kategorien eingeführt

Eine weitere Neuerung ist die Einführung von zwei Kategorien A und B im neuen Wärmebrücken-Beiblatt, die unterschiedliche energetische Niveaus bei den Wärmebrücken beschreiben. „Das ist in DIN 18599 Teil 2 gespiegelt, dort gibt es also ebenfalls diese zwei Kategorien von Wärmebrücken, die dann durch das Wärmebrücken-Beiblatt unterfüttert werden und die zu unterschiedlich hohen Wärmebrückenzuschlägen führen. Um diese Kategorisierung möglich zu machen, musste sie auch im Wärmebrücken-Beiblatt durchgezogen werden.“, sagt Prof. Spitzner.

Zwei Optionen für Fensteranschlüsse

Um das Erstellen des Wärmebrückenausweises als Zuarbeit zum Energieausweis für ein neues Gebäude zu erleichtern, wurden im Wärmebrücken-Beiblatt (06/2019) für den Nachweis der Fensteranschlüsse zwei Möglichkeiten vorgesehen. Eine stark vereinfachte geometrische Modellierung und eine detaillierte Modellierung des Querschnitts durch den Fensterrahmen. Für beide Varianten gibt es unterschiedliche Referenzwerte, da die Rechenergebnisse unterschiedlich sind. Über die detaillierten Referenzrahmen für die einzelnen Rahmenmaterialgruppen können z.B. Aluminiumfenster mit dem Aluminium-Referenzrahmen berechnet werden, ohne bereits den exakten Querschnitt des jeweiligen Fensters zu kennen. „Der Nachweis gilt dann auch für Fenster, die eine größere Bautiefe haben, die wir aber im Beiblatt nicht abbilden können, weil das den Umfang sonst gesprengt hätte.“, so Prof. Spitzner.

Mehr Beispiele für Planung und Ausführung

Neben all den bereits beschriebenen Neuerungen ist vor allem die umfangreiche Erweiterung der bildlichen Planungs- und Ausführungsbeispiele in der neuen DIN 4108 Beiblatt 2 wesentlich. Sollte doch mal eine Konstruktion gebaut werde, die in Ihren Bauteilabmessungen von den angegebenen Beispielen abweicht und der bildliche Gleichwertigkeitsnachweis somit nicht erfüllt sein, kann der rechnerische Gleichwertigkeitsnachweis geführt werden. Beide Nachweisarten sind gleichwertig, es gibt keine Gewichtung oder Wertung. Es spricht auch nichts dagegen, innerhalb eines Gebäudes von Wärmebrücke zu Wärmebrücke einen anderen Gleichwertigkeitsnachweis zu erbringen. Wird der rechnerische Gleichwertigkeitsnachweis angewandt, geschieht dies über eine Wärmebrückenberechnung, deren Ergebnis dann mit dem Referenzwert verglichen wird. Dabei ist die Gleichwertigkeit bestätigt, wenn das Ergebnis der Berechnung höchstens so hoch wie der Referenzwert ist.

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Weitere Informationen zum Wärmebrücken-Beiblatt, DIN 4108, Beiblatt 2 finden Sie im Expertengespräch mit Prof. Dr. Martin H. Spitzner auf www.bauprofessor.de.


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