Newsletter abonnieren

Wir graben für Sie nach Neuigkeiten. Die Ergebnisse gibt es bei uns im Newsletter.

Wir graben für Sie nach Neuigkeiten. Die Ergebnisse gibt es bei uns im Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Was Unternehmen beachten sollten

Auf Starkregenereignisse vorbereitet sein und die Umwelt nicht belasten - um beides zu leisten, müssen Leichtflüssigkeitsabscheider bestimmte Anforderungen erfüllen. Worauf zu achten und wonach zu prüfen ist, dazu gibt es hilfreiche Expertentipps.

Tipps für Leichtflüssigkeitsabscheider: Absichern gegen Starkregen und Umweltschäden
Waschplatz mit erdverbauten Abscheideranlagen | Foto: GET

Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheidern im Hinblick auf Starkregenereignisse


Anzeige
Regenwassermanagement auf Bahnhöfen macht Stationen fit für die Zukunft

Regenwassermanagement auf Bahnhöfen macht Stationen fit für die Zukunft

Hauraton hat spezialisierte Lösungen, die bei der Neugestaltung von Bahnhöfen für ganzheitlichen Regenwassermanagement eingesetzt werden.


Betriebe, bei denen Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen können, müssen zum Schutz von Umwelt, Gewässern und der Kanalisation Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA) einsetzen. Für die Bemessung von LFA sind Regenflächen und Schmutzwasseranfall maßgeblich. Dabei gewichtet ein Dichtefaktor den Einfluss einer maßgeblichen Leichtflüssigkeitsdichte und beeinflusst die Leistungsgröße (NS) eines entsprechenden LFA.

Zwei Klassen von Leichtflüssigkeitsabscheidern werden hierbei unterschieden:

  • Klasse II (Schwerkraftabscheider): geprüfte Reinigungsleistung <= 100 mg/l
  • Klasse I (Koaleszenzabscheider): geprüfte Reinigungsleistung <= 5 mg/l.

Allgemein anerkannt ist, dass die Abscheiderklasse II in der Regel nicht den behördlichen Anforderungen genügen, die üblicherweise einen Einleitergrenzwert von 20 mg/l Kohlenwasserstoffe fordern. Zusätzlich zur Wahl von LFA Klasse I besteht die Möglichkeit der Kombination von LFA Klasse II mit nachgeschalteter LFA Klasse I.

Abscheiderklasse und Dichtefaktor

Bei der Bemessung von LFA‘s kommt es zur Anwendung von Dichtefaktoren (fd). Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass bei Vorhandensein höherer Öldichten die daraus resultierende Auftriebsgeschwindigkeit von Öltröpfchen im Wasser geringer ausfällt als bei niedrigeren Öldichten. Die Anwendung des Dichtefaktors fd führt zur Vergrößerung der Leistungsgröße NS des LFA. Dahinter steht die Theorie, dass eine größere NS des LFA auch eine größere Aufenthaltszeit von Abwasser beim Durchfließen der Anlage impliziert. Aus Gründen einer praxisorientierten Anwendbarkeit ist der Ansatz des fd zur Berücksichtigung der erfolgreichen Abscheidung von Leichtflüssigkeiten aus dem Abwasser hinreichend für alltägliche Anwendungen.

Da ein LFA Klasse II/I die Kombination zweier Abscheider in Reihenschaltung darstellt, dürfen diese mit einem fd = 1 bemessen werden. Das heißt, unabhängig von der maßgeblichen Leichtflüssigkeitsdichte und der daraus resultierenden Klasse von bis 0,85 /über 0,85 bis 0,90 / über 0,90 bis 0,95 / bleibt der Dichtefaktor bei der Verwendung einer kombinierten LFA-Anlage Klasse II und I immer 1 (fd = 1).

Koaleszenzabscheider

Demgegenüber sind LFA der Klasse I mit einem Faktor größer 1 zu bemessen (fd > 1), wenn die maßgebliche Leichtflüssigkeitsdichte über 0,85 liegt. DIN EN 858-2 enthält hierzu eine Tabelle, die die Klasse der LFA-Anlage ins Verhältnis zur maßgeblichen Leichtflüssigkeitsdichte setzt und hierbei den jeweiligen fd vermittelt.

Lfa

Öldichteklasse bis 0,85

Öldichteklasse über 0,85 bis 0,95

Öldichteklasse über 0,90 bis 0,95

S-II-I-P

1

1

1

S-I-P

1

1,5

2

S-II-P

1

2

3

Tabelle 1: Dichtefaktoren fd in Abhängigkeit von Öldichteklasse [g/cm³] und LFA-Zusammenstellung (Klasse I, II und II+I ) gem. DIN EN 858-2.

Dabei ist es üblich, bei Verwendung eines LFA Klasse I einen fd von 1,5 anzuwenden (z.B. manuelle Waschplätze).

LFA und hydraulische Leistung

Bei Anwendung von LFA Klasse I ist eine hydraulische Leistungsreserve möglich, die zusätzliche Sicherheit gegenüber hydraulischer Überlastung bei Starkregen bietet. So ergibt sich für eine Waschplatz-Anwendung mit 40 m² nicht überdachter Waschfläche und dem Einsatz eines Hochdruckreinigungsgeräts bei Annahme einer Regenspende von 283 l/(s x ha) (= r 5/2 für Kassel) für den Einsatz eines LFA Klasse I die NS 7,7; aufgerundet NS 8. Bei Wahl einer NS 8 ist aufgrund der konstruktiven Grundsätze von DIN EN 858-1 sichergestellt, dass der LFA einen Durchsatz von 8 l/s hydraulisch verarbeiten kann.

LF-Dichte [g/cm³]

S-II-P

S-I-P

S-II-I-P

0,85

5,1

5,1

5,1

0,9

10,2

7,7

5,1

0,95

15,4

10,3

5,1

Tabelle 2: erforderliche Nenngröße (NS) eines Leichtflüssigkeitsabscheiders bei verschiedenen Anlagenkonstellationen (S-II-P, S-I-P, S-II-I-P) und unterschiedlichen Leichtflüssigkeitsdichten

Mit der Entscheidung für den Einsatz eines LFA Klasse I erhält man eine potenzielle Leistungsreserve von 50 % der hydraulischen Leistung des LFA. Das heißt, im Hinblick auf die vermehrt auftretenden Starkniederschläge ergibt sich somit deutlich mehr Durchflusstoleranz bei Abscheideranlagen.

Überhöhung bei Leichtflüssigkeitsabscheidern zum Schutz der Umwelt

Zum Schutz gegen Austrag von Leichtflüssigkeiten müssen Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen gegenüber dem tiefsten Zulauf sowie gegenüber der Rückstaueben eine Überhöhung aufweisen. Das bedeutet, dass der Schachtdeckel der LFA ein höheres Niveau aufweisen muss als das Höhenniveau des tiefsten Zulaufs und das Höhenniveau der Rückstauebene. Unter bestimmten Umständen kann davon abgewichen werden. Die beigefügte Tabelle veranschaulicht die weiteren Anforderungen gem. DIN 1999-100:2016-12.

Tabelle zur Überhöhung bei Leichtflüssigkeitsabscheidern | Foto: GET
Tabelle zur Überhöhung bei Leichtflüssigkeitsabscheidern | Foto: GET

In der Praxis finden sich jedoch immer wieder LFA, bei denen die Überhöhung nicht eingehalten ist und auch keine weiteren Anforderungen umgesetzt sind. Regelmäßig werden bei den geforderten Generalinspektionen entsprechende LFA identifiziert.

Die Fachkundigen der GET führen Generalinspektionen bei LFA durch. Hier fragen wir nach: Wie ist der Umgang bei Fällen, in denen LFA die Überhöhung nicht einhalten und bei denen weitere Anforderungen auch nicht umgesetzt sind? Christian Brummer, Fachkundiger für Abscheideranlagen und technischer Leiter bei der UTB GmbH berichtet über Erfahrungen und gibt Tipps, was zu tun ist:

Fehlende Überhöhung, was tun?

„Grundsätzlich gilt das Prinzip: Wasserrecht ist kein Bestandsrecht! Das heißt, eine einmal erteilte Erlaubnis für den Betrieb einer Abscheideranlage nach Norm ist im Hinblick auf schärfere Anforderungen nachzurüsten. Die Anpassung der LFA-Ausführung an aktuelle Normen wird in den entsprechenden örtlichen Abwassersatzungen geregelt. Sie sind die verbindliche Rechtsgrundlage für den Betrieb von LFA. Es muss also gehandelt werden. Bestandsschutz gibt es grundsätzlich erstmal nicht“, erklärt Brummer.

Individuelle Aufwandsabschätzung

„Zunächst stellt sich die Frage, ob die geforderte Überhöhung mit wenig Aufwand und normkonform hergestellt werden kann,“ sagt Brummer. „Denn wenn der geforderte Überhöhungswert nur gering unterschritten ist, kann der Einsatz von Auflageringen unterhalb der Schachtabdeckung bereits Abhilfe schaffen.“ Jedoch sei der Schachtdeckel der LFA häufig in einer Verkehrsfläche mit Fahrzeugverkehr eingebunden.

„Wenn die Überhöhung nicht hergestellt werden kann,“ so Brummer, „muss die Umsetzung der weiteren Anforderungen gemäß der Tabelle geprüft werden.“

„Wenn bauliche Anpassungsmaßnahmen nicht ohne weiteres durchführbar sind, sollte grundsätzlich die Betriebsweise rund um die LFA betrachtet werden,“ sagt Brummer und stellt folgende Fragen: „Bei welchen Tätigkeiten fallen Leichtflüssigkeiten an? Wieviel Leichtflüssigkeit kann im Schadensfall anfallen? Wie ‚intensiv‘ wird die LFA betrieben? Lässt sich hieraus eventuell ein Konzept erstellen, welches zur Abstimmung mit der Behörde besprochen werden kann?“

Christian Brummer zeigt auf, dass es nicht hoffnungslos ist: „Es besteht in jedem Fall die Chance, dass mit abgestimmter, besonders sorgfältiger Betriebsweise der LFA und unter Beachtung einer Risikobewertung, Behörden auch Ausnahmen zulassen und einem Weiterbetrieb der LFA zustimmen, wenn dies unter den besonderen Umständen zu verantworten ist.“

Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen

In jedem Falle ist sicher zu stellen, dass keine Leichtflüssigkeiten in die Umwelt gelangen. Um dieses Ziel sicher zu erreichen sind alle am Prozess Beteiligten aufgefordert, maximale Sorgfalt zu leisten. Bei Unsicherheiten müssen weitergehende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese orientieren sich vorwiegend an der oben eingefügten Tabelle. In jedem Fall helfen die Fachkundigen von GET weiter: Hier trifft tiefgreifende Fachkompetenz zusammen mit besonderem Engagement für den Kunden: Im Dienst der Umwelt und für wirtschaftlich vernünftige Lösungen.

Rohrpost abonnieren!

Wir graben für Sie nach Neuigkeiten. Die Ergebnisse gibt es bei uns im Newsletter.

Jetzt anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Lesen Sie auch:

Quelle: Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik


Weiterlesen:


Neueste Beiträge:

Weitere Beiträge

1
2
3

Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie Aufträge?

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Verwandte Bau-Themen:


Aktuelle Termine für unterirdische Infrastruktur

Anzeige

19.11.2024 - 20.11.2024

PumpenanlagenTage

27.11.2024 - 28.11.2024

Inspektions- und SanierungsTage

03.12.2024, 09:00 Uhr - 03.12.2024, 16:00 Uhr

Drosseleinrichtungen im Kanalnetz

Jetzt zum Newsletter anmelden:

Leitungsbau, Kanalsanierung, Abwasser – erfahren Sie das wichtigste rund ums Thema unterirdische Infrastruktur.