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Kommunalabwasserrichtlinie nicht durch Omnibus-Verfahren aushebeln

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) warnt vor der Aushebelung der Kommunalabwasserrichtlinie durch die Aufnahme in das Omnibus-Verfahren. „Ein Aussetzen bzw. Verschieben der Richtlinie oder einzelner Teilbereiche gefährdet die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit der Branche und unterminiert das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der EU-Gesetzgebung“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der Geschäftsführung der DWA.

DWA: Kommunalabwasserrichtlinie nicht durch Omnibus-Verfahren aushebeln
Die DWA befürchtet eine Gefährdung des Gewässerschutzes, sollte die Kommunalabwasserrichtlinie durch die Aufnahme in das Omnibus-Verfahren ausgehebelt werden. | Foto: Pixabay/Semevent

Die Siedlungswasserwirtschaft ist eine tragende Säule der Daseinsvorsorge und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Die jederzeit sichere Wasserver- und Abwasserentsorgung ist ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Mit der Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie hat die EU Ende 2024 den Rechtsrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft auf neue Füße gestellt und das bestehende Regelwerk aus dem Jahr 1991 umfassend erweitert. Kernelelemente der Novellierung sind eine weitere, sogenannte vierte, Reinigungsstufe zum Abbau von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen aus dem Abwasser, eine geforderte Energieneutralität der Abwasserbehandlung bis zum Jahr 2045, und die Erweiterte Herstellerverantwortung. Die Erweiterte Herstellerverantwortung sieht vor, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachungsgerecht zu mindestens 80 Prozent von der Pharma- und Kosmetikindustrie übernommen werden müssen. Die EU begründet diese Kostenübernahmepflicht für Hersteller- und Inverkehrbringer mit eigenen Berechnungen. Danach beträgt der Anteil von Arzneimittelrückständen und Kosmetika an den Spurenstoffen im Abwasser über 90 Prozent. Mit dem bestehenden dreistufigen Abwasserbehandlungsverfahren lassen sich Spurenstoffe kaum oder gar nicht aus dem Abwasser entfernen.

Teile der Pharmaindustrie lehnen die von der EU mit der Erweiterten Herstellerverantwortung vorgeschriebene Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip vehement ab. Der Lobbyverband Pharma Deutschland hat bereits vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie eingereicht. Zudem fordert Pharma Deutschland zusammen mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und Pro Generika die Aufnahme der Kommunalabwasserrichtlinie in das sogenannte Omnibus-Verfahren. Ein entsprechendes Verfahren hat die EU-Kommission Anfang des Jahres für die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und auch der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) vorgeschlagen. Mit der Omnibus-Verordnung sollen vor allem die Fristen verlängert und der bürokratische Aufwand für die Unternehmen verringert werden.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall lehnt eine Abänderung der Kommunalabwasserrichtlinie in dem Omnibus-Verfahren strikt ab. Änderungen könnten wesentliche Grundpfeiler aus der Richtlinie herausbrechen und das Gesamtpaket in Frage stellen. Der für die Zukunft zu realisierende Gewässerschutz würde dadurch um Jahre zurückgeworfen. Die Unternehmen der Branche, vor allem kommunale Organisationen als Betreiber der Kläranlagen und Kanalisationsnetze, brauchen Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit, um die notwendigen Investitionen für den Gewässerschutz fristgerecht angehen zu können. Saubere Oberflächengewässer und sauberes Grundwasser sind die Basis der Wasserversorgung in Deutschland – für private Haushalte, aber auch für Industrie und Landwirtschaft. Wasser ist das kostbarste Lebensmittel, Wasser ist aber auch ein wichtiger Standortfaktor.

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Die Europäische Union hat nach intensiven Beratungen und Abstimmungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat die novellierte Fassung der Kommunalabwasserrichtlinie verabschiedet. Die Positionen und Argumente aller beteiligten Branchen wurden im Gesetzgebungsprozess gehört und berücksichtigt. Forderungen, die gerade erst in Kraft getretene Richtlinie im Rahmen eines Omnibus-Verfahrens zu verschieben und aufgrund von Partikularinteressen aufzuweichen, untergraben laut DWA das Vertrauen in die Arbeit der Europäischen Union und gefährdet notwendige Fortschritte beim Gewässerschutz.

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Quelle: DWA

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