IAB untersucht Köderboxen und Schlagfallen
Gesetzeskonformität, Investitionssicherheit und Funktionalität – das sind entscheidende Kriterien für Städte, Kommunen und Abwasserbetriebe bei der Auswahl von Systemen zur Schadnagerbekämpfung. Das Institut für Angewandte Bauforschung (IAB) hat kürzlich eine Untersuchung verschiedener Rattenköderboxen und Schlagfallen durchgeführt. Eine involvierte Expertenkommission bezieht hierzu Stellung und bewertet die Ergebnisse des IAB.
Untersuchung als verlässliche Basis für eine rechtskonforme Rattenbekämpfung
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Um ihren Kunden eine neutrale Bewertung der einzelnen Lösungen an die Hand geben zu können, hat die Firma Rockstroh GmbH, Dienstleister im Bereich der Städtereinigung und Schädlingsbekämpfung, eine wissenschaftliche Untersuchung von derzeit auf dem Markt erhältlichen Köderschutzboxen und Schlagfallen in Auftrag gegeben. Mit dem IAB wurde dabei ein unparteiisches und etabliertes Institut für die Studie gewählt, um realitätsnahe und aussagekräftige Ergebnisse sicherzustellen.
Ziel der Untersuchung war es, gesetzeskonforme Lösungen zu finden, die allen Anforderungen gerecht werden und somit auch eine langfristige Investitionssicherheit bieten.
Geprüft wurden vom Institut alltägliche Betriebszustände im Kanal wie beispielsweise die Situation eines Überstaus über den Rohrscheitel, das zügige Fluten eines Kanalschachtes oder auch der Zufluss von Niederschlagswasser über eine Schachtabdeckung mit Belüftungsöffnungen. Dabei sollte insbesondere der gesetzlich vorgeschriebene Schutz der Köder vor Kontakt mit Wasser geprüft werden, aber auch weitere Kriterien wie ein möglicher Einfluss auf den Kanalbetrieb oder die (De-)Montage der Köderschutzboxen und Schlagfallen. Um sicherzustellen, dass die Tests tatsächlich den Alltagssituationen im Kanal entsprachen, wurde der Versuchsaufbau hinsichtlich seiner Praxisnähe von der Expertenkommission begleitet und im Vorfeld der Prüfungen in Teilen angepasst.
Bei der Zusammenstellung der Expertenkommission wurde deshalb von vornherein auf die notwendige Expertise und Qualifikationen geachtet, wie die Befähigung zum Erkennen und Beurteilen technischer Zusammenhänge, eine langjährige Berufserfahrung im Kanalbetrieb sowie ein besonderes Engagement in der Schadnagerbekämpfung.
Der 72-seitige Untersuchungsbericht des IAB wurde nach erfolgreichem Abschluss der Expertenkommission zur fachlichen Bewertung übergeben. Um eine klare und nachvollziehbare Bewertung aus Anwendersicht zu ermöglichen, wurde von der Kommission u.a. eine Bewertungsmatrix erstellt. Im Folgenden haben die Experten die wichtigsten Ergebnisse zudem in Kürze zusammengefasst. Damit wollen sie es Anwendern und Netzbetreibern erleichtern, die IAB-Untersuchung als verlässliche Basis für eine rechtskonforme Rattenbekämpfung zu nutzen.
Zur Expertenkommission gehörten:
- Peter Geffe, Vorsitzender der Expertenkommission und Leiter der Kanalabteilung beim Abwasserverband Fulda
- Bernd-Josef Neuhaus, Technischer Betriebsleiter – Stadtentwässerung Kamen
- Volker Richter, Bauhofleiter – Markt Großostheim
- Alexander Augustin, Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Pforzheim
- Ralf Groteloh, Nachfolgelotse der IHK Südthüringen sowie ehem. Geschäftsführer des Forschungsinstituts für Innovation im Tief- und Rohrleitungsbau
- Patrick Böhringer, Leiter Tiefbauamt im Magistrat der Stadt Kelsterbach
Gesetzeskonform Ratten bekämpfen
Die Bekämpfung von Ratten wird in verschiedenen technischen und gesetzlichen Normen geregelt. Dazu gehört u.a. die Biozid-Verordnung. Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt den Verkauf und die Abgabe sowie die Verwendung von Biozid-Produkten in ganz Europa – und betrifft sowohl die Händler und Inverkehrbringer als auch die Anwender von Biozid-Produkten. Darüber hinaus sind z.B. auch das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie weitere Verordnungen zu berücksichtigen.
In der Regel werden Ratten mit Rodentiziden bekämpft, die sich in abwassertechnischen Anlagen seit langer Zeit bewährt haben. Die entsprechenden Fraßköder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen enthalten PBT-/vPBT-Stoffe und sind hochtoxisch. Da es bislang keine vergleichbar wirksamen, weniger umweltgefährlichen Wirkstoffe zur Nagetierbekämpfung gibt, sind sie als Wirkstoffköder jedoch alternativlos. Im Zuge der Neu-Genehmigung von Antikoagulanzien als Biozid-Wirkstoffe hat die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten die Anwendungsbestimmungen und Risikominderungsmaßnahmen (RMM) für antikoagulante Rodentizide EU-weit harmonisiert. Für die Anwendung von Ködern mit Antikoagulanzien im Außenbereich gilt: „Wenn Köder inder Nähe von Gewässern (z.B. Flüsse, Teiche, Kanäle, Deiche, Bewässerungsgräben) oder Wasserableitungssystemen platziert werden, ist sicherzustellen, dass ein Kontakt des Köders mit dem Wasser verhindert wird.“ Für die Anwendung in der Kanalisation gilt dies ebenfalls – mit dem Zusatz, dass die Köder so angewendet werden müssen, dass diese nicht weggespült werden.
Neben antikoagulanten Rodentiziden kommen mancherorts auch Schlagfallen zum Einsatz. Hier steht – anstelle des Gifteintrages in die Umwelt – das schnelle schmerzfreie Töten, wie es im Tierschutz gefordert ist, im Vordergrund.
Ziel der Untersuchung: Aufschluss über Legalität, Funktionalität und Einfluss auf den Kanalbetrieb
Das IAB wurde von der Rockstroh GmbH beauftragt zu untersuchen, wie sich die unterschiedlichen Produkte unter verschiedenen Betriebszuständen in Abwasserschächten verhalten. Ziel der Untersuchung war u.a. die Klärung, welche Produkte die Anwendungsbestimmungen für den Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden in Abwasseranlagen erfüllen.
Zusätzlich zu den Köderboxen wurden zwei Schlagfallen hinsichtlich ihrer Eigenschaften zur sicheren Anwendung in abwassertechnischen Anlagen untersucht. Darüber hinaus wurde auch die mittlerweile umstrittene Bekämpfungsmethode analysiert, bei der die Giftköder an einem Draht ungeschützt im Schacht eingehängt werden.
Neben der Frage, ob die Produkte die Anwendungsbestimmungen erfüllen (können), sollte auch die Funktionalität der einzelnen Produkte in Bezug auf ihre Konformität zu den einschlägigen Vorschriften und Normen im Bereich der Kanalisation untersucht werden. Nicht untersucht wurde die Frage, ob und in welchem Zeitraum die jeweiligen Produkte von den Ratten angenommen werden und wie sicher Schlagfallen die Ratten töten.
Zu den Bewertungskriterien gehörte u.a. auch, ob die einzelnen Lösungen einen kritischen Einfluss auf den Kanalbetrieb haben. Zudem wurde bewertet, ob die (De-)Montage bzw. der Köderwechsel ohne Einstieg möglich ist, ob ein CE-Kennzeichen vorliegt, eine Fernüberwachung angeboten wird, Anleitungen und Beschreibungen vorliegen und ob die Produkte auf der Liste der geprüften Mittel § 18 IfSG steht.
Je nach Lösungsart gab es außerdem Punkteabzüge, z.B. wenn kein (ausreichender) EX-Schutz vorliegt oder keine sichere Tötung gewährleistet ist. Sämtliche Kriterien finden sich in der Bewertungsmatrix.
Letztlich sollen die Untersuchungsergebnisse sowie die Bewertung der Expertenkommission den einzelnen Kommunen, Betrieben und Verbänden dabei helfen, eine für sie rechtskonforme Lösung für den jeweiligen Einsatzweck zu finden.
Köderbox oder Schlagfalle? Auswertung der Testergebnisse
1. Platz: ToxProtect 1402 EX-VF (100 Punkte)
2. Platz: Anticimex Smart Pipe (98 Punkte)
Die zweitbeste Bewertung erhielt die Anticimex Smart Pipe mit 98 von 100 möglichen Punkten. Bei der Smart Pipe handelt es sich um eine Schlagfalle mit permanenter Überwachung, die weder Gift noch Köder verwendet. Ob es zu Kontakt zwischen Giftköder und Wasser kommen kann, wurde somit nicht getestet. Durch die Änderung der Einbauposition der Smart Pipe wird der Kanalbetrieb nicht kritisch beeinflusst. Wie gut die Falle von den Ratten angenommen wird, wurde wie bei allen anderen Lösungen nicht untersucht. Die Smart Pipe erfüllte nahezu alle getesteten Kriterien. Einen Punktabzug gab es dafür, dass aufgrund der Bauteile ein EX-Schutz benötigt wird, das Produkt jedoch nur für Zone 2 und nicht für Zone 1 zertifiziert ist. Die Anticimex Smart Pipe steht auf der Liste der geprüften Mittel § 18 IfSG.
3. Platz: RatTrap ET20 (92 Punkte)
Auf dem dritten Platz landete mit der RatTrap ET20 eine Schlagfalle des dänischen Anbieters Ratél. Wie die Smart Pipe von Anticimex verzichtet die RatTRap als Schlagfalle per se auf den Einsatz von Gift. Und auch mit der RatTrap ist eine elektronische Überwachung möglich – allerdings ist die RatTRap ebenfalls nur für die EX-Schutz-Zone 2 zertifiziert. Außerdem steht das Produkt nicht auf der Liste der geprüften Mittel § 18 IfSG. Darüber hinaus merkt das IAB an, dass die Tötung mit der Schlagfalle nicht immer sicher sei. Ob die getöteten Tiere im Kanalsystem wegschwemmt werden, wurde nicht untersucht. Insgesamt erhält die RatTrap ET20 mit 92 Punkten eine gute Bewertung.
4. Platz: Rattenköderstation FZV30 (68 Punkte)
Auch die Rattenköderstation FZV30 (mit Klemmset Flex) konnte den Kontakt zwischen Giftköder und Wasser in sämtlichen Testszenarien erfolgreich verhindern. Insgesamt erhielt die Lösung 68 Punkte. Unter anderem fehlen bei der Rattenköderstation die CE-Kennzeichnung sowie ein elektronisches Überwachungssystem. Zudem lässt sich die FZV30 nicht ohne Schachteinstige montieren bzw. demontieren. Laut IAB wird aufgrund des Einbaus der Halterung im Steigbügel außerdem eine vorschriftsmäßige Begehung des Steigganges behindert. Die Rattenköderstation FZV30 steht auf der Liste der geprüften Mittel § 18 IfSG.
5. Platz: Köderbox RädSnäg (53 Punkte)
Die Köderbox RädSnäg von UTA Umwelt verhinderte ebenfalls in allen Testversuchen den Kontakt zwischen Giftköder und Wasser, sodass es zu keinem Eintrag von Giftstoffen in die Umwelt kommt und die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Ein kritischer Einfluss auf den Kanalbetrieb wurde ebenfalls nicht festgestellt. Ansonsten konnte die Köderbox etwa aufgrund der Montage und wegen des fehlenden elektronischen Monitorings jedoch kaum punkten. Insgesamt gab es 53 Punkte.
Köderstationen, bei denen es zu Wasserkontakt kam
Giftköder am Draht
Mit Abstand am schlechtesten fiel die Bewertung für die klassische Bekämpfungsmethode aus, bei der die Giftköder ungeschützt am Draht eingehängt werden. Hier gab es ausschließlich Punkte für die Anbringung und Entfernung der Giftköder ohne Schachtabstieg. In sämtlichen Tests kamen die Giftköder in Kontakt mit Wasser. Darüber hinaus gab es weitere Minuspunkte, da sich die am Draht befestigten Köder lösen und in den Kanal gespült werden können. Gleiches gilt für den Draht selbst. Fällt dieser in den Kanal, kann dies laut IAB zu Verstopfungen von Rohren und Pumpen führen. Damit belegen die Untersuchungen des IAB, dass eine vorschriftmäßige und gesetzeskonforme Rattenbekämpfung mit dieser Methode nicht möglich ist.
Passende Lösungen für die Rattenbekämpfung
Fazit: Aus Sicht der Expertenkommission wurde das angestrebte Ziel der von der Rockstroh GmbH beauftragten IAB-Untersuchung erreicht. Für Städte, Kommunen, Abwasserbetriebe und andere Anwender sollte es auf Basis der Untersuchungsergebnisse nun möglich sein, eine für sie passende, gesetzeskonforme Lösung zur Rattenbekämpfung im Kanal bzw. Gewässernähe zu finden, die allen Vorschriften und Anforderungen gerecht wird und somit eine langfristige Investitionssicherheit bietet.
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Autor:
Peter Geffe, Leiter der Kanalabteilung beim Abwasserverband Fulda und Vorsitzender der Expertenkommission
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