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Gute Basis mit Luft nach oben

Geothermie spielt nach dem beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD für die kommende Legislatur eine wichtige Rolle. Dennoch müssen wichtige Weichen jetzt gestellt werden.

Geothermie im Koalitionsvertrag: Gute Basis mit Luft nach oben
Die HAS Innova Rig wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Herrenknecht Vertical und dem Deutschen GeoForschungszentrum Potsdam (GFZ) entwickelt. | Foto: H. Anger's Söhne

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Der Bundesverband Geothermie (BVG) begrüßt die vielfältigen Maßnahmen, die der Koalitionsvertrag für den Geothermieausbau in Deutschland vorsieht, ausdrücklich. Drei zentrale Punkte seien dabei besonders positiv zu bewerten: das geplante verbesserte GeoWG, die geplante Einführung eines Instruments zur Absicherung der Fündigkeit sowie die gesetzliche Regelung und Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Als zentrales Förderinstrument für den Aus- und Umbau von Nah- und Fernwärmenetzen sollte diese nach Ansicht des BVG nicht mehr von einer jährlichen Mittelzuweisung im Bundeshaushalt abhängig sein. „Die im Koalitionsvertrag angestrebte Entlastung um 5 Cent pro Kilowattstunde ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. Es sollte dabei sichergestellt werden, dass die Preissenkung auch beim Bürger und Kunden ankommt“, sagt Gregor Dilger, Geschäftsführer des Bundesverbands Geothermie e.V.

Entscheidend ist, dass die genannten Maßnahmen möglichst zügig implementiert werden, denn die Umsetzung der Wärmewende duldet keinen Aufschub. In der Geothermie-Strategie der neuen Regierung ist dabei noch Luft nach oben. Der BVG fordert einen Ausbaupfad für alle geothermischen Technologien bis zum Jahr 2045. In diesem Zusammenhang hält der Bundesverband Geothermie weitere Maßnahmen für sinnvoll:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verbessern: „Aktuell findet die Langlebigkeit geothermischer Technologien noch zu wenig Berücksichtigung in der Förderung. Durch die bestehende Fördersystematik und eines zu niedrigen Förderhöchstbetrags stehen bei vielen Projekten keine zusätzlichen Mittel für die Erdwärmesonden und -kollektoren zur Verfügung, die eine Lebensdauer von mitunter 100 Jahren und mehr aufweisen“, sagt Dilger.
  2. Marktelement in der Fernwärmeverordnung anpassen, Geothermie mitdenken: „Es kann nicht sein, dass die geothermische Fernwärme, die eigentlich mit großer Versorgungssicherheit und dadurch stabilen Energiepreisen verbunden ist, durch eine bürokratische Kopplung an fossile Brennstoffpreise, verteuert wird.“
  3. Privilegierung im Außenbereich für Geothermieanlagen festschreiben: „Diese sollte im Baugesetzbuch, ähnlich wie bereits für die Windenergie, festgeschrieben werden, womit die Umsetzung von Geothermieanlagen würde.“
  4. Bessere Adressierung der Oberflächennahen Geothermie: „Aktuell wird die Oberflächennahe Geothermie stets mit anderen Wärmequellen unter Wärmepumpen subsummiert, in Ausbaustrategien wie auch in Statistiken. Das sollte dringend geändert werden, um den großen Systemnutzen der Erdwärmenutzung bis 400 Meter im Blick zu behalten.“
Monteure der Firma Geotherm AG beim Abteufen einer Erdwärmesonde | Foto: HakaGerodur
Monteure der Firma Geotherm AG beim Abteufen einer Erdwärmesonde | Foto: HakaGerodur

Geothermische Technologien zeichnen sich durch eine hohe Effizienz und niedrige volkswirtschaftliche Kosten aus. Zudem entlasten sie die Netze und stärken die regionale Wertschöpfung. „Es ist daher nur folgerichtig, dass die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erdwärmenutzung angepasst werden, damit die Geothermie ihre Stärken für die Allgemeinheit ausspielen kann“, sagt Dilger.

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Quelle: Bundesverband Geothermie


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